Damit die Übersicht über Urkundsgeschäfte gemäß § 7 DONot ordnungsgemäß aufgestellt werden kann, ist die richtige Auswahl und der richtige Import des „Geschäftsgegenstands" und der „Urkundenart“ von entscheidender Bedeutung.
Unter Erstellung der Übersicht nach § 7 DONot finden Sie Erläuterungen zu der hierfür erforderlichen Nutzung von Geschäftsgegenstand und Urkundenart.