Seit dem 21. Juli 2022 sind Notarinnen und Notare sowie Notariatsverwalterinnen und -verwalter aufgefordert, ihre N-Karten zu initialisieren und die M-Karten für ihre Mitarbeitenden zu personalisieren. Personen, die keine Amtstätigkeit als Notarin oder Notar oder Notariatsverwalterin oder Notariatsverwalter ausüben, die N-Karte also insbesondere für Notarvertretungen nutzen, initialisieren ihre N-Karte derzeit noch nicht. Weitere Informationen zur Initialisierung der N-Karten und Personalisierung der M-Karten finden sich unter Initialisierung der N-Karten und Personalisierung der M-Karten.
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