Registrierung einer Vorsorgeverfügung
Der nachfolgende Artikel beschreibt, wie Sie als Privatperson (Vorsorgender) Ihre Vorsorgeverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren können.
Die nachfolgend genannten Vorsorgeangelegenheiten können Sie im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Vorsorgeangelegenheiten haben wir auf unserer Internetseite für Sie zusammengestellt:
Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung,
Ehegattenwiderspruch.
Die wichtigsten Begriffe rund um die Registrierung haben wir zudem in unserem Glossar zusammengestellt.
Für die Registrierung einer Vorsorgeverfügung erhebt das Zentrale Vorsorgeregister Gebühren. Die Gebührensatzung des Zentralen Vorsorgeregisters (ZVRGebS) steilen wir auf unserer Webseite zur Verfügung. Ebenfalls auf unserer Webseite finden Sie Informationen zu den erhobenen Kosten sowie Beispielrechnungen.
Beachten Sie, dass im Zentralen Vorsorgeregister nur bereits bestehende Vorsorgeverfügungen registriert werden sollen. Eine (bloße) Registrierung ersetzt nicht die vorherige Erteilung einer Vorsorgevollmacht bzw. die vorherige Errichtung einer Betreuungs- oder Patientenverfügung.
Vorsorgeangelegenheit auswählen
Wählen Sie links im Menü den Menüpunkt Neue Registrierung und die Eingabemaske zum Erfassen einer neuen Registrierung öffnet sich.
Es stehen folgende Vorsorgeangelegenheiten zur Auswahl (Mehrfachauswahl ist möglich):
Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung,
Ehegattenwiderspruch.
Betätigen Sie nach Auswahl der Vorsorgeangelegenheit die Schaltfläche Weiter. Sie werden auf die Dateneingabeseite geleitet.
Dateneingabe
Je nach zuvor gewählter Vorsorgeangelegenheit variiert der Inhalt der Dateneingabeseite. Es werden nur die Abschnitte angezeigt, die für die jeweilige Vorsorgeangelegenheit von Bedeutung sind.
Für isolierte Betreuungs- oder Patientenverfügungen ist der Abschnitt Inhalt der Vorsorgevollmacht nicht zu befüllen und wird nicht angezeigt. Ebenso verhält es sich für einen isolierten Ehegattenwiderspruch mit den Abschnitten Inhalt der Vorsorgevollmacht sowie der Vertrauensperson(en) (Bevollmächtige/ vorgeschlagene Betreuer).
Daten der Vorsorgeverfügung
Füllen Sie die Felder der zu registrierenden Vorsorgeverfügung aus. Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und für die Speicherung der Registrierung zwingend notwendig.
- Datum der Vorsorgeurkunde: Hier ist anzugeben, wann die Vorsorgeurkunde errichtet wurde. Es handelt sich um ein Datumsfeld, das im Datumsformat TT.MM.JJJJ zu befüllen ist. Die Eingabe von Daten in der Zukunft ist nicht möglich.
Inhalt der Vorsorgevollmacht
Dieser Abschnitt ist nur für die Vorsorgeangelegenheit Vorsorgevollmacht zu befüllen und sichtbar.
Wählen Sie die Angelegenheiten, die Sie mit der Vorsorgevollmacht geregelt haben (Mehrfachauswahl ist möglich). Auf unserer Internetseite stehen nähere Informationen zum Inhalt einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung.
Aufbewahrungsort der Vorsorgeverfügung
Geben Sie in diesem Abschnitt an, an welchem Ort Ihre Vorsorgeverfügung (physisch) aufbewahrt wird. Diese Information ist bedeutend, damit die Urkunde im Ernstfall aufgefunden wird. Existieren mehrere Exemplare der Vorsorgeverfügung, können Sie auch mehrere Aufbewahrungsorte, z.B. beim Vorsorgenden (also bei Ihnen) und/oder bei der/den Vertrauensperson(en) (Bevollmächtigten/vorgeschlagenen Betreuer), auswählen.
Daten des Vorsorgenden
Beachten Sie, dass jede Information im Falle der Einsicht durch Betreuungsgerichte, Ärztinnen und Ärzten dabei hilft, die Registrierung im Register aufzufinden und Ihren Vorsorgewillen zu berücksichtigen.
Erfassen Sie Ihre Daten im Abschnitt Daten des Vorsorgenden.
Besonderheiten sind bei den folgenden Datenfeldern zu beachten:
- Geburtsdatum: Es handelt sich um ein Datumsfeld, das im Format TT.MM.JJJJ eingegeben werden muss. Die Eingabe eines Datums, das weniger als 18 Jahre zurückliegt, ist nicht möglich.
- Anschrift: Bitte beginnen Sie mit der Postleitzahl. Die Anwendung schlägt Ihnen nach Eingabe der ersten drei Ziffern passende Postleitzahlen zur Auswahl vor. Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl aus der Liste aus, um sodann ebenfalls aus einer Auswahlliste den passenden Ort zu finden. Auch im Feld Straße werden Ihnen nach Eingabe der ersten drei Buchungstaben übereinstimmende Straßennamen vorgeschlagen. Ist der Hausnummer ein Buchstabe anzufügen, so ist dieser ohne zusätzliches Leerzeichen direkt nach der Hausnummer einzugeben.
- Land: Deutschland ist voreinstellt. Möchten Sie ein anderes Land erfassen, können Sie über den Pfeil eine Liste der zur Verfügung stehenden Länder auswählen.
- E-Mail: Ihre E-Mail-Adresse ist im Format test@test.de einzugeben.
Vertrauensperson (Bevollmächtigte/ vorgeschlagene Betreuer)
Zur Registrierung sollten auch die von Ihnen benannten Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagene Betreuer (nachfolgend auch Vertrauensperson genannt) erfasst werden, damit Betreuungsgerichte, Ärztinnen und Ärzte nach Einsichtnahme den Kontakt aufnehmen können. Sie können mehrere Vertrauenspersonen hinzufügen.
Bevollmächtigte und vorgeschlagene Betreuer werden nach Abschluss der Registierung automatisch vom Zentralen Vorsorgeregister über ihre Eintragung und Speicherung personenbezogener Daten benachrichtigt.
Die erste Vertrauensperson ist gebührenfrei, für jede weitere Vertrauensperson erhöht sich die Eintragungsgebühr um 3,50 €. Wird keine Vertrauensperson erfasst (bspw. im Falle einer isolierten Patientenverfügung), verringert sich die Eintragungsgebühr um 3,50 €. Die Gebühren bestimmen sich im Einzelnen durch die Gebührensatzung des Zentralen Vorsorgeregisters (ZVRGebS).
Um die Daten Ihres Bevollmächtigten bzw. vorgeschlagenen Betreuers (nachfolgend auch Vertrauensperson genannt) zu erfassen, betätigen Sie zunächst die Schaltfläche Bevollmächtigte hinzufügen.
Es öffnet sich ein Dateneingabefenster, in dem Sie zunächst den Personentyp "Privatperson" oder "Juristische Person/Personengesellschaft" auswählen können. Bei der Auswahl der Option "Privatperson" haben Sie außerdem die Möglichkeit festzulegen, ob es sich um einen Bevollmächtigten und/oder vorgeschlagenen Betreuer handelt. Haben Sie mehrere Personen als Bevollmächtigte benannt, besteht zudem die Möglichkeit, das Verhältnis der Bevollmächtigten untereinander anzugeben (Einzel- oder Gesamtvertretungsmacht).
Erfassen Sie im Dateneingabefester nur eine Vertrauensperson. Weitere Vertrauenspersonen können im Anschluss hinzugefügt werden.
Im Falle der Auswahl von "Juristische Person/Personengesellschaft" passt sich die Maske entsprechend an, und die Checkbox für "vorgeschlagene Betreuer" wird ausgegraut.
Jede Angabe hilft im Falle einer Einsichtnahme durch das Betreuungsgericht oder Ärztinnen und Ärzten, die gewünschte Vertrauensperson im Register zu finden und sodann zu kontaktieren. Vorname, Name und - sofern angegeben - Telefonnummer der ersten und zweiten Vertrauensperson werden zudem nach Eintragung der Registrierung in dem Ihnen zur Verfügung gestellten ZVR-Ausweis angegeben, damit diese im Ernstfall schnell kontaktiert werden können.
Schließen Sie die Eingabe ab, indem Sie die Schaltfläche Speichern betätigen. Die hinzugefügte Vertrauensperson wird Ihnen im Anschluss auf der Dateneingabeseite angezeigt.
Möchten Sie weitere Vertrauenspersonen erfassen, betätigen Sie erneut die Schaltfläche Bevollmächtigte hinzufügen und wiederholen Sie die vorstehenden Schritte.
Dateneingabe abschließen
Sind alle Daten der Vorsorgeverfügung erfasst, werden Sie über Schaltfläche Weiter zum nächsten Schritt weitergeleitet.
Zahlungsweise
Im Schritt Zahlungsweise geben Sie an, wie Sie die Gebühr für die Eintragung Ihrer Vorsorgeverfügung zahlen möchten. Sie haben die Wahl zwischen Überweisung und der voreingestellten Lastschrift.
Im Falle der Überweisung sind keine weiteren Daten zu erfassen. Bei einer Zahlung im Lastschriftverfahren verringert sich die Gesamtgebühr um 2,50 EUR. Bitte geben Sie hierfür die IBAN und den Kontoinhaber (sofern abweichend vom Vorsorgenden) an und erteilen Sie der Bundesnotarkammer das Einverständnis zum Lastschrifteinzug.
Über die Schaltfläche Weiter gelangen Sie auf die Datenprüfungsseite.
Datenprüfung
Auf der Datenprüfungsseite werden Ihnen alle erfassten Daten angezeigt. Bitte prüfen Sie die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die einzelnen Abschnitte können Sie über den jeweiligen Pfeil am rechten Rand auf- und zuklappen.
Ist eine Korrektur erforderlich, können Sie diese für jeden Abschnitt über die Schaltfläche Daten korrigieren vornehmen.
Sind alle Daten korrekt erfasst, bestätigen Sie bitte durch Anhaken des Kontrollkästchens, dass Sie die Hinweise zur Datenverarbeitung zur Kenntnis genommen haben.
Registrierung abschließen
Sind alle Daten der Vorsorgeverfügung vollständig und richtig erfasst, schließen Sie die Registrierung über die Schaltfläche Registrierung abschließen ab.
Über die Schaltfläche Zurück gelangen Sie zum vorhergehenden Registrierungsschritt zurück.
Mit Abbrechen können Sie die Registrierung verwerfen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Registrierung erst nach erfolgter Zahlung aktiviert wird und auch erst dann für Betreuungsgerichte, Ärztinnen und Ärzte sichtbar ist.
Die Rechnung können Sie sich nach Bestätigung des eingeblendeten Hinweises herunterladen.
Eingangsbestätigung, Rechnung und Dokumente
Eingangsbestätigung und Rechnung
Abschließend wird Ihnen der Eingang Ihrer Registrierung bestätigt und die Nummer Ihrer Registrierung angezeigt. Ihre Registrierung hat zunächst den Status Beantragt.
Die Rechnung wird zum Herunterladen bereitgestellt. Ein Versand der Rechnung per Post oder E-Mail erfolgt nicht. Bitte speichern Sie daher die Rechnung. Sofern Sie den Rechnungsbetrag überweisen möchten, nehmen Sie die Zahlung innerhalb der genannten Zahlungsfrist vor. Haben Sie sich für den Lastschrifteinzug entschieden, zieht das Zentrale Vorsorgeregister den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto ein.
Beachten Sie, dass die Registrierung bei Nichtzahlung innerhalb der Zahlungsfrist ohne weitere Ankündigung automatisch gelöscht wird.
Dokumente
Nach erfolgter Zahlung übersendet Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister eine Eintragungsbestätigung sowie den ZVR-Ausweis per Post.
Bewahren Sie die Dokumente gut auf, da Sie insbesondere die ZVR-Registernummer und den Freischaltcode für einen späteren Aufruf oder nötige Änderungen Ihrer Registrierung benötigen.
Benachrichtigung Vertrauensperson (Bevollmächtigte/ vorgeschlagene Betreuer)
Nach Zahlung der Gebühren und Eintragung Ihrer Registrierung in das Register versendet das Zentrale Vorsorgeregister automatisch eine Benachrichtigung gemäß Art. 13, 14 DS-GVO an die benannte(n) Vertrauensperson(en) (Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer).
Weitere Optionen
Im Anschluss können Sie über die jeweilige Schaltfläche eine Neue Registrierung anlegen, eine Registrierung mit vertauschten Rollen anlegen oder die soeben erfasste Registrierung aufrufen.
Die Funktion Registrierung mit vertauschten Rollen bietet die Möglichkeit eine neue Registrierung unter Mitnahme der soeben erfassten Daten anzulegen. In diesem Fall werden die Daten der zuvor als Vorsorgender und als Vertrauenspersonen erfassten Personen zur Übernahme als Vorsorgender bzw. Vertrauensperson angeboten.
Über die Schaltfläche Bestätigen starten Sie die Anlage einer neuen Registrierung mit den ausgewählten Daten.