Registrierung widerrufen

Hier finden Sie Informationen, wie Sie als Vorsorgender zu Ihrer Registrierung einen (teilweisen) Widerruf erfassen können.

Das Zentrale Vorsorgeregister unterscheidet zwischen dem teilweisen Widerruf und dem gesamten Widerruf einer Registrierung. Wurde die Vorsorgeverfügung nur gegenüber einem Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer widerrufen, hat aber ansonsten weiterhin Bestand, so ist der teilweise Widerruf die richtige Wahl. Wurde die Verfügung insgesamt widerrufen und hat keinen Bestand mehr, ist sie insgesamt zu widerrufen.

Widerruf gegenüber einem Bevollmächtigten (teilweiser Widerruf)

Durch die Registrierung eines teilweisen Widerrufs werden abfragende Betreuungsgerichte und Ärzte, durch die Kennzeichnung Widerrufen auf den Widerruf der Vorsorgeverfügung gegenüber dem betroffenen Bevollmächtigten/ vorgeschalgenen Betreuer hingewiesen. Diese Kennzeichnung veranlasst sie zu weiteren Ermittlungen, falls später von einer dieser Personen eine unverändert fortbestehende Verfügung behauptet werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass mit der Eintragung des teilweisen Widerrufs in das Zentrale Vorsorgeregister selbst keine Rechtswirkungen verbunden sind und dieser erst wirksam wird, wenn er derjenigen/demjenigen gegenüber erklärt wird, der/dem die Erteilung der Vorsorgevollmacht erfolgt ist. Das ist regelmäßig die/der Bevollmächtigte. Die Registrierung des teilweisen Widerrufs im ZVR ersetzt nicht die Widerrufserklärung ihr/ihm gegenüber. Die Eintragung des Widerrufs kann auch nicht verhindern, dass die/der Bevollmächtigte unter Vorlage der ihr/ihm ausgehändigten Vorsorgeurkunde weiterhin wirksam Rechtsgeschäfte tätigt.
Zur Vermeidung von Rechtsscheintatbeständen ist daher im Fall des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen, von der/dem Bevollmächtigten alle ausgehändigten Vollmachtsurkunden zurückzufordern.

Widerruf der Vorsorgeverfügung

Durch die Registrierung des Widerrufs werden abfragende Betreuungsgerichte und Ärzte durch die Kennzeichnung Widerrufen auf den Widerruf der Vorsorgeverfügung hingewiesen. Die Kennzeichnung veranlasst sie zu weiteren Ermittlungen, falls später von einer/einem vermeintlich Bevollmächtigten eine fortbestehende Vorsorgevollmacht behauptet werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass mit der Eintragung eines Widerrufs in das Zentrale Vorsorgeregister selbst keine Rechtswirkungen verbunden sind. Der Widerruf der Verfügung wird unter Umständen erst wirksam, wenn er derjenigen/demjenigen gegenüber erklärt wird, der/dem die Erteilung der Verfügung erfolgt ist. Das ist regelmäßig die/der Bevollmächtigte. Die Registrierung des Widerrufs im ZVR ersetzt nicht die Widerrufserklärung ihr/ihm gegenüber. Die Eintragung des Widerrufs kann auch nicht verhindern, dass die/der Bevollmächtigte unter Vorlage der ihr/ihm ausgehändigten Vorsorgeurkunde weiterhin wirksam Rechtsgeschäfte tätigt.
Zur Vermeidung von Rechtsscheintatbeständen ist daher im Fall des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen, von der/vom Bevollmächtigten alle Vollmachtsurkunden zurückzufordern.

Registrierung (teilweise) widerrufen

Gehen Sie wie folgt vor:

Registrierung aufrufen

Wählen Sie links in der Navigationsleiste den Menüpunkt Registrierung aufrufen und gehen Sie vor, wie in dieser Anleitung beschrieben.

 

Detailansicht der Registrierung

Die Detailansicht Ihrer Registrierung wird geöffnet und alle erfassten Daten angezeigt.

Um einen Widerruf zur Registrierung einzutragen, betätigen Sie die Schaltfläche Widerrufen.

Auswahl Widerruf oder teilweiser Widerruf

Das ZVR fragt zurück, ob Sie die Registrierung insgesamt oder nur teilweise widerrufen möchten.

Der (gesamte) Widerruf ist zu wählen, wenn für die Registrierung insgesamt der Widerruf vermerkt werden soll. Haben Sie die Vorsrogeverfügung hingegen nur gegenüber einem oder mehreren Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuern widerrufen, ist teilweiser Widerruf die richtige Wahl.
Sind zur ausgewählten Vorsorgeverfügung keine Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer erfasst, ist die Schaltfläche Teilweise widerrufen inaktiv.

1. Widerruf eines Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuers (teilweiser Widerruf)

Wählen Sie Teilweise widerrufen, wenn Sie einen Widerruf gegenüber einzelnen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuern erfassen möchten.

Die Eingabeseite Teilweiser Widerruf - Dateneingabe öffnet sich. Im Abschnitt Bevollmächtigte/ vorgeschlagene Betreuer sind die erfassten Vertrauenspersonen aufgeführt.

In der Spalte Aktionen am rechten Bildschirmrand haben Sie die Möglichkeit, sich die Angaben der Vertrauensperson über das Auge anzusehen oder über das Widerrufssymbol den teilweisen Widerruf für diese Vertrauensperson zu erfassen.

Mit Betätigen des Widerrufssymbols fragt das ZVR vorsichtshalber noch einmal, ob Sie den Widerruf für diesen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer erfassen möchten.

Nach Erfassung des Widerrufs zu einem Bevollächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer wird dieser als widerrufen gekennzeichnet. Die Daten der Person bleiben im Register erhalten.

Möchten Sie widerrufen, so betätigen Sie die Schaltfläche Ja. Über Abbrechen können Sie den Vorgang ohne Eintragung eines Widerrufs beenden.

Das ZVR leitet Sie zurück auf die Dateneingabeseite. Der betroffene Bevollmächtigte wird mit der Kennzeichnung widerrufen angezeigt.

Über den runden Pfeil am rechten Bildschirmrand können Sie den Widerruf rückgängig machen.

Wollen Sie mit der Eintragung des Widerrufs fortfahren, betätigen Sie die Schaltfläche Weiter.

Sie werden auf die Datenprüfungsseite weitergeleitet. Bitte prüfen Sie, ob der Widerruf zum richtigen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer erfasst ist.

Bestätigen Sie, die Hinweise zur Datenverarbeitung zur Kenntnis genommen zu haben.

Mit Betätigung der Schaltfläche Bestätigen wird der Widerruf zur Vorsorgeverfügung in das Register eingetragen.

Dokument teilweiser Widerruf

Das Zentrale Vorsorgeregister stellt Ihnen im Anschluss an den teilweisen Widerruf eine Bestätigung zum Download zur Verfügung.

In dem der Bestätigung beigefügten Auszug aus dem Zentralen Vorsorgeregister ist der Bevollmächtigte/ vorgeschlagene Betreuer als Widerrufen gekennzeichnet.

2. Widerruf der Vorsorgeverfügung (insgesamt)

Die Eingabeseite Widerruf - Dateneingabe öffnet sich.

Betätigen Sie die Schaltfläche Weiter und Sie werden auf die Datenprüfungsseite weitergeleitet.

Nach Bestätigung, dass Sie die Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen haben und betätigen der Schaltfläche Bestätigen, wird der Widerruf in das Register eingetragen.

Dokument Widerruf

Nach einem eingetragenen Widerruf stellt Ihnen das Zentrale Vorsorgeregister eine Bestätigung zum Download zur Verfügung.