Einrichtungen
Registrierung löschen
Die folgende Anleitung beschreibt, wie Sie als Vorsorgender Ihre vorgenommene Registrierung löschen können.
Haben Sie die betroffene Vorsorgeverfügung widerrufen, so empfehlen wir, im Zentralen Vorsorgeregister statt der Löchung den Widerruf einzutragen. Die Registrierung des Widerrufs hat gegenüber der Löschung den Vorteil, dass abfragende Betreuungsgerichte oder Ärzte auf den Widerruf der Verfügung hingewiesen werden. In diesem Fall können die Betreuungsgerichte oder Ärzte weitere Nachforschungen veranlassen, wenn dies notwendig sein sollte.
Bitte beachten Sie, dass die Daten mit Löschung einer Registrierung unwiederbringlich aus dem ZVR entfernt werden und der Vorgang nicht rückgängig gemacht werden kann.
Registrierung aufrufen
- Rufen Sie die Startseite des Zentralen Vorsorgeregisters auf.
Klicken Sie rechts oben im Header auf die Schaltfläche Anmelden.
Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an Ihrem Benutzerkonto an. Sollten Sie Ihr Benutzerkonto noch nicht aktiviert haben, folgen Sie bitte der Anleitung Benutzerkonto aktivieren.
Wählen Sie im Menü den Navigationspunkt Registrierung aufrufen.
- Geben Sie zu der Registrierung, die Sie löschen möchten, die folgenden vier Parameter ein:
- Nachname des Vollmachtgebers
- Geburtsdatum des Vollmachtgebers
- ZVR-Registernummer
Freischaltcode
Die ZVR-Registernummer und der Freischaltcode wurden Ihnen mit der Eintragungsbestätigung bzw. Eintragungsmitteilung zu Ihrer Registrierung per Post zugesandt. Eintragungsbestätigungen/ -mitteilungen zu Registrierungen, die vor dem 9. September 2019 erfolgt sind, enthalten noch keinen Freischaltcode. Wenn Ihre Eintragungsbestätigung/ -mitteilung noch keinen Freischaltcode enthält oder Sie die Eintragungsbestätigung/-mitteilung verloren haben, kontaktieren Sie uns. Nutzen Sie hierfür unser Antragsformular.
Klicken Sie nun auf die Schaltfläche Suchen. Es wird nun nach der Registrierung mit den eingegebenen Daten gesucht.
Das Suchergebnis entspricht immer dem aktuellsten bezahlten Vorgang. Gebührenpflichtige Vorgänge werden über die Suche erst gefunden, wenn die Gebühren beglichen worden sind.
Wird keine den Daten entsprechende Registrierung gefunden, so erhalten Sie die folgende Fehlermeldung:
"Zu den angegebenen Daten konnte keine Registrierung gefunden werden. Bitte überprüfen Sie die eingegebenen Daten."
- Wenn eine Registrierung gefunden wurde, können Sie deren Löschung nun beantragen.
Registrierung löschen
- Betätigen Sie die Schaltfläche Löschen. Es öffnet sich die Seite Löschung – Dateneingabe.
Im Rahmen der Löschung können die Kontaktdaten des Vollmachtgebers geändert werden. Geben Sie etwaige Änderungen, die sich seit der Registrierung ergeben haben, in die dafür vorgesehenen Felder ein.
Wir benötigen diese Angaben, um Ihnen die Löschungsbestätigung zusenden zu können. Nach Abschluss des Verfahrens werden auch diese Daten gelöscht. Falls Sich Ihre persönlichen Daten seit der Registrierung nicht geändert haben sollten, sind keine Angaben notwendig.
Wenn die Daten auf der Seite Löschung – Dateneingabe korrekt sind und Sie den Vorgang fortsetzen wollen, so betätigen Sie die Schaltfläche Weiter.
Eingabe prüfen und Registrierung abschließen
- Auf der nächsten Seite werden alle Sektionen mitsamt der von Ihnen zuvor eingegebenen Daten angezeigt. Am Ende jeder Sektion befindet sich die Schaltfläche Daten korrigieren. Wenn Sie Daten korrigieren wollen, klicken Sie auf die Schaltfläche in der entsprechenden Sektion. Sie werden auf die jeweilige Seite weitergeleitet. Dort können Sie die Daten erneut editieren.
Klicken Sie auf die Schaltfläche Bestätigen. Es öffnet sich eine Sicherheitsabfrage mit folgendem Text:
"Möchten Sie die Registrierung wirklich löschen? Im Gegensatz zum Widerruf wird die Registrierung unwiderruflich gelöscht und kann nicht mehr von den Betreuungsgerichten gefunden werden." Ja, Nein.
Bestätigen Sie mit Ja, um den Löschungsantrag abzuschicken.
Dokumente
Das Zentrale Vorsorgeregister versendet an den Vollmachtgeber eine Löschbestätigung (Dokument, welches die Registrierung eindeutig und unmissverständlich als gelöscht kennzeichnet).