08.06.2026

Ihre Meinung zählt - kurze Umfrage zur eBeurkundung

Zur nutzerorientierten Weiterentwicklung unserer Software-Produkte benötigen wir Ihre Einschätzung.

Bitte nehmen Sie sich zwei Minuten Zeit, um an unserer kurzen Kundenzufriedenheitsumfrage teilzunehmen. Klicken Sie einfach auf den unten stehenden Button und beantworten Sie den kurzen, anonymen Fragebogen.

Hier geht es zur Umfrage!

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme! 


Mustertexte

Schlussvermerk Niederschriften

Elektronische Niederschriften werden nicht auf Papier unterschrieben, sondern stattdessen elektronisch auf einem Unterschriften-Pad unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Es bietet sich an, dies im Schlussvermerk der Urkunde zum Ausdruck zu bringen.

„Vorgelesen von dem Notar, von den Beteiligten genehmigt, eigenhändig elektronisch unterschrieben und von dem Notar qualifiziert elektronisch signiert.“

elektronische Unterschriftsbeglaubigungen

Eine elektronische Unterschriftsbeglaubigung gemäß § 40b BeurkG kann nur dann vorgenommen werden, wenn die elektronische Unterschrift unmittelbar in Gegenwart des Notars vollzogen wird. 

Die Anerkennung einer elektronischen Unterschrift auf einem Unterschriften-Pad ist beurkundungsrechtlich nicht zulässig. 

Beglaubigungsvermerk einer elektronischen Unterschriftsbeglaubigungen (§ 40b BeurkG)

Formulierungsvorschlag:

UVZ-Nr. […]

„Hiermit beglaubige ich, [Name], [Amtsbezeichnung], mit Amtssitz in [Ort],

die Echtheit der heute vor mir vollzogenen elektronischen Unterschrift von

[Frau X], ausgewiesen durch [Ausweisart einfügen] 

[ggf.: Prüfvermerk nach § 15 Abs. 3 GBO oder § 378 Abs. 3 FamFG]

[Ort, Datum]“

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.