19.12.2025

Mustertexte

Schlussvermerk Niederschriften

Elektronische Niederschriften werden nicht auf Papier unterschrieben, sondern stattdessen elektronisch auf einem Unterschriften-Pad unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Es bietet sich an, dies im Schlussvermerk der Urkunde zum Ausdruck zu bringen.

„Vorgelesen von dem Notar, von den Beteiligten genehmigt, eigenhändig elektronisch unterschrieben und von dem Notar qualifiziert elektronisch signiert.“

elektronische Unterschriftsbeglaubigungen

Eine elektronische Unterschriftsbeglaubigung gemäß § 40b BeurkG kann nur dann vorgenommen werden, wenn die elektronische Unterschrift unmittelbar in Gegenwart des Notars vollzogen wird. 

Das Anerkennung einer elektronischen Unterschrift auf einem Unterschriften-Pad ist beurkundungsrechtlich nicht zulässig. 

Beglaubigungsvermerk einer elektronischen Unterschriftsbeglaubigungen (§ 40b BeurkG)

Formulierungsvorschlag:

UVZ-Nr. […]

„Hiermit beglaubige ich, [Name], [Amtsbezeichnung], mit Amtssitz in [Ort],

die Echtheit der heute vor mir vollzogenen elektronischen Unterschrift von

[Frau X], ausgewiesen durch [Ausweisart einfügen] 

[ggf.: Prüfvermerk nach § 15 Abs. 3 GBO oder § 378 Abs. 3 FamFG]

[Ort, Datum]“

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