19.12.2025

Einrichten der eBeurkundung

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie nach Veröffentlichung des neuen Moduls eBeurkundung am 29. Dezember 2025 die XNP-Anwendung mindestens einmal neu gestartet haben.

Erklärvideo Einrichten der eBeurkundung

Die Anwender können folgende Einstellungen im Modul vornehmen: 

EinstellungBeschreibung
OrdnerverwaltungErmöglicht es, Ordner bzw. Speicherorte für Dokumente und Siegelbilder festzulegen.

Siegelverwaltung

 

Mit dieser Funktion können der Anwendung Siegelbilder zugeführt werden. Bei einem Siegelbild handelt es sich um eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels ohne rechtliche Wirkung. 

Maßgeblich für die Rechtswirksamkeit der Urkunde ist allein die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars.

Pad-VerwaltungDie Pad-Verwaltung stellt dem Nutzer die Funktion bereit, an das System angeschlossene Signaturpads verwalten zu können.

Hinweis UVZ-Nummer

Prüfen Sie bitte, ob die Dokumente eine UVZ-Nummer enthalten sollten. Die Ergänzung der UVZ-Nummer nach Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur führt zur Ungültigkeit der Signatur.

Bitte schließen das Hinweisfenster nach Kenntnisnahme.

Anschließend richten Sie bitte einmalig Ihren Standardordner ein. 

I. Ordnerverwaltung

1. Standardordner für die eBeurkundung erstellen

Vor der ersten Nutzung muss im XNP-Modul eBeurkundung ein Standardordner festgelegt werden. In diesem werden automatisch drei Unterordner erstellt, in denen das Modul standardmäßig Dokumente ablegt sowie ein Ordner für die Siegelbildverwaltung. Empfohlen wird die folgende Verortung des Ordners: 

XNP-Datenordner → Ordner der Amtstätigkeit → eBeurkundung

2. Standardordner auswählen

Sobald dieser Ordner einmalig erstellt wurde, muss er in jeder XNP-Installation (also in der Regel auf jedem Computer der Mitarbeitenden) entsprechend ausgewählt werden. Öffnen Sie dazu das Modul eBeurkundung und wählen Sie nun den erstellten Ordner eBeurkundung aus.

3. Speicherort ändern bzw. für das Modul eBeurkundung ausgewählter Ablageordner

Sie können die Ordnerverwaltung über die Startseite des Moduls im Bereich Einstellungen öffnen.

In dieser werden die drei Ordner angezeigt, die im Zuge der Einrichtung für das Modul eBeurkundung angelegt wurden. Die einzelnen Speicherorte können Sie hier jetzt verändern. Klicken Sie dazu in das jeweilige Eingabefeld und wählen jeweils einen neuen Ordner aus. 

Der neue Speicherpfad wird daraufhin aktualisiert angezeigt.

Änderungen an den Einstellungen der Ordnerverwaltung müssen durch einen Klick auf die Schaltfläche Speichern bestätigt werden.

Mit der Option Zurück kommen Sie wieder auf die Startseite der eBeurkundung.

II. Siegelbildverwaltung

1. Siegelbild einstellen

Klicken Sie unter Einstellungen auf die Schaltfläche Siegelbildverwaltung.

 

Per „Drag & Drop" oder Klick auf Datei auswählen können Sie ein Bild auswählen. Dieses wird standardmäßig bei der Erstellung von notarseitigen Signaturen verwendet.

Als Bildformate werden *.tif, *tiff, *.jpg, *.png und *.svg unterstützt.

Gespeichert wird es im von der Anwendung automatisch im Standardordner angelegten Unterordner Siegelbilder.

§ 14a DONot (Inkrafttreten 1. Januar 2026) bestimmt, dass eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels auf elektronischen Urkunden abgebildet werden kann. Bei den hier beschriebenen Siegelbildern handelt es sich um eine solche grafische Wiedergabe. Der Begriff der Wiedergabe dürfte dabei implizieren, dass eine weitestgehende bildliche Übereinstimmung zum physischen Amtssiegel gegeben sein sollte. Für den Bezug der Siegelbilder kann es sich daher anbieten, Kontakt mit den Herstellern der (physischen) Amtssiegel aufzunehmen.

§ 14a DONot (Inkrafttreten 1. Januar 2026) bestimmt, dass bei der grafischen Wiedergabe des Amtssiegels darauf hinzuweisen ist, dass allein die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars maßgeblich ist. Im Hinweistext zum Siegelbild ist standardmäßig ein entsprechender Hinweis hinterlegt.

2. Siegelbild löschen

Über einen Klick auf das Papierkorb-Symbol (rechts oben am Bild bei Mouseover) können Bilder entfernt werden.

3. Siegelbild-Ordner anpassen

Sie können den Ordner, in dem die Anwendung das Siegelbild speichert, im Bereich Ordnerverwaltung anpassen. In der Regel sollte das jedoch nicht erforderlich sein.

4. Siegelbildverwaltung beenden

Die Siegelbildverwaltung kann mittels der Schaltfläche Zurück verlassen werden. Dabei gelangen Sie auf die Startseite der eBeurkundung zurück. Zu diesem Zeitpunkt hochgeladene Siegelbilder bleiben erhalten. 

III. Pad-Verwaltung

Um zu prüfen, ob die angeschlossenen Geräte von Ihrem System erkannt werden, steht Ihnen die Pad-Verwaltung zur Verfügung.

Welche Unterschriften-Pads verwendet werden können, finden Sie unter technischer Aufbau und Ablauf.

1. Aufruf der Pad-Verwaltung

Klicken Sie unter Einstellungen auf die Schaltfläche Pad-Verwaltung.

Erkennung/Anzeige von Geräten

Die Pad-Verwaltung zeigt die aktuell vom System erkannten Geräte an.

Sofern keine Geräte erkannt wurden, können Sie über einen Klick auf Pad(s) neu einlesen eine erneute Suche nach Geräten starten.

Erkannte und eingelesene Geräte können sofort verwendet werden.

Sollten Sie eine Terminal-Server-Umgebung nutzen, benötigen Sie das Unterschriften-Pad Signotec Sigma ST-BE105-2-FT100 - ausgestattet mit FTDI-Technologie - virtueller Port sowie die Installation eines entsprechenden Treibers. Wir empfehlen in diesem speziellen Fall die Einschaltung Ihres IT-Systemadministrators.

Es können auch mehrere Unterschriften-Pads verwendet werden. Bei der Aufforderung der Bürger zur Unterzeichnung wird die Notarin oder der Notar darauf hingewiesen, dass mehrere Pads angeschlossen sind. Hier kann die Notarin oder der Notar dann das entsprechende Unterschriften-Pad auswählen. 

Um die Unterschriften-Pads besser zuordnen zu können, können diese individuell bezeichnet werden (dazu sogleich). 

Bezeichnungen der Geräte

Die erkannten Geräte werden standardmäßig mit dem aus dem System ausgelesenen Bezeichnungen aufgelistet.

Es lassen sich jedoch auch eigene Bezeichnungen für diese vergeben, speichern und dem jeweiligen Gerät dauerhaft zuweisen.

 

Pad aus der Liste entfernen

Über das Minus-Symbol kann das eingelesene Pad aus der Liste auch wieder entfernt werden. 

2. Pad-Verwaltung beenden

Über den Button Speichern übernehmen Sie das erkannte Unterschriften-Pad und beenden die Pad-Verwaltung. 

Die Pad-Verwaltung kann auch mittels der Option Zurück beendet werden. Sollten Sie das eingelesene Unterschriften-Pad noch nicht gespeichert haben, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. 

Anschließend kehren Sie zurück auf die Startseite der eBeurkundung

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