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Einrichten der eBeurkundung
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie nach Veröffentlichung des neuen Moduls eBeurkundung am 29. Dezember 2025 die XNP-Anwendung mindestens einmal neu gestartet haben.
Erklärvideo Einrichten der eBeurkundung
Die Anwender können folgende Einstellungen im Modul vornehmen:
| Einstellung | Beschreibung |
|---|---|
| Ordnerverwaltung | Ermöglicht es, Ordner bzw. Speicherorte für Dokumente und Siegelbilder festzulegen. |
Siegelverwaltung
| Mit dieser Funktion können der Anwendung Siegelbilder zugeführt werden. Bei einem Siegelbild handelt es sich um eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels ohne rechtliche Wirkung. Maßgeblich für die Rechtswirksamkeit der Urkunde ist allein die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars. |
| Pad-Verwaltung | Die Pad-Verwaltung stellt dem Nutzer die Funktion bereit, an das System angeschlossene Signaturpads verwalten zu können. |
Hinweis UVZ-Nummer
Prüfen Sie bitte, ob die Dokumente eine UVZ-Nummer enthalten sollten. Die Ergänzung der UVZ-Nummer nach Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur führt zur Ungültigkeit der Signatur.
I. Ordnerverwaltung
1. Standardordner für die eBeurkundung erstellen
Vor der ersten Nutzung muss im XNP-Modul eBeurkundung ein Standardordner festgelegt werden. In diesem werden automatisch drei Unterordner erstellt, in denen das Modul standardmäßig Dokumente ablegt sowie ein Ordner für die Siegelbildverwaltung. Empfohlen wird die folgende Verortung des Ordners:
XNP-Datenordner → Ordner der Amtstätigkeit → eBeurkundung
In dieser werden die drei Ordner angezeigt, die im Zuge der Einrichtung für das Modul eBeurkundung angelegt wurden. Die einzelnen Speicherorte können Sie hier jetzt verändern. Klicken Sie dazu in das jeweilige Eingabefeld und wählen jeweils einen neuen Ordner aus.
Der neue Speicherpfad wird daraufhin aktualisiert angezeigt.
II. Siegelbildverwaltung
Per „Drag & Drop" oder Klick auf Datei auswählen können Sie ein Bild auswählen. Dieses wird standardmäßig bei der Erstellung von notarseitigen Signaturen verwendet.
Als Bildformate werden *.tif, *tiff, *.jpg, *.png und *.svg unterstützt.
Gespeichert wird es im von der Anwendung automatisch im Standardordner angelegten Unterordner Siegelbilder.
§ 14a DONot (Inkrafttreten 1. Januar 2026) bestimmt, dass eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels auf elektronischen Urkunden abgebildet werden kann. Bei den hier beschriebenen Siegelbildern handelt es sich um eine solche grafische Wiedergabe. Der Begriff der Wiedergabe dürfte dabei implizieren, dass eine weitestgehende bildliche Übereinstimmung zum physischen Amtssiegel gegeben sein sollte. Für den Bezug der Siegelbilder kann es sich daher anbieten, Kontakt mit den Herstellern der (physischen) Amtssiegel aufzunehmen.
§ 14a DONot (Inkrafttreten 1. Januar 2026) bestimmt, dass bei der grafischen Wiedergabe des Amtssiegels darauf hinzuweisen ist, dass allein die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars maßgeblich ist. Im Hinweistext zum Siegelbild ist standardmäßig ein entsprechender Hinweis hinterlegt.
III. Pad-Verwaltung
Um zu prüfen, ob die angeschlossenen Geräte von Ihrem System erkannt werden, steht Ihnen die Pad-Verwaltung zur Verfügung.
Welche Unterschriften-Pads verwendet werden können, finden Sie unter technischer Aufbau und Ablauf.
Sollten Sie eine Terminal-Server-Umgebung nutzen, benötigen Sie das Unterschriften-Pad Signotec Sigma ST-BE105-2-FT100 - ausgestattet mit FTDI-Technologie - virtueller Port sowie die Installation eines entsprechenden Treibers. Wir empfehlen in diesem speziellen Fall die Einschaltung Ihres IT-Systemadministrators.
Es können auch mehrere Unterschriften-Pads verwendet werden. Bei der Aufforderung der Bürger zur Unterzeichnung wird die Notarin oder der Notar darauf hingewiesen, dass mehrere Pads angeschlossen sind. Hier kann die Notarin oder der Notar dann das entsprechende Unterschriften-Pad auswählen.
Um die Unterschriften-Pads besser zuordnen zu können, können diese individuell bezeichnet werden (dazu sogleich).
2. Pad-Verwaltung beenden
Über den Button Speichern übernehmen Sie das erkannte Unterschriften-Pad und beenden die Pad-Verwaltung.
Die Pad-Verwaltung kann auch mittels der Option Zurück beendet werden. Sollten Sie das eingelesene Unterschriften-Pad noch nicht gespeichert haben, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis.
Anschließend kehren Sie zurück auf die Startseite der eBeurkundung.
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