17.01.2023

Wie registrieren Sie eine Rückgabe?

Die Urkunde ist bereits im Zentralen Testamentsregister registriert

Gelangt bspw. ein einstmals notariell verwahrter Erbvertrag in die Verwahrung einer Notarkammer und verlangen der/die Erblasser nunmehr die Rückgabe des Erbvertrages (§ 2300 Abs. 2 BGB), muss diese Tatsache von der Notarkammer an das ZTR gemeldet werden (§ 34a Abs. 2 BeurkG i.V.m. § 51 Abs. 1 Satz 1 BNotO k.F., § 4 Abs. 2 ZTRV).

Die zurückzugebende Urkunde ist zunächst durch Angabe von Filterkriterien zu suchen. Hierbei müssen Sie, wenn Sie Urkunden eines Notars nach § 51 BNotO verwahren, die Suche auch über die Auswahlliste „Ursprüngliche notarielle Verwahrstelle“ eingrenzen. Durch einen Doppelklick auf die gewünschte Urkunde, gelangen Sie in den Bereich der Dateneingabe.

 

Durch einen Doppelklick auf die gewünschte Urkunde, gelangen Sie in den Bereich der Dateneingabe:

Hier ist das Datum der Rückgabe zu vermerken.

Mit dem Button "Weiter" gelangt man in den Bereich der Datenprüfung. Hier wird mit dem Button "Rückgabe bestätigen" der Registrierungsvorgang abgeschlossen.

 


Die Urkunde ist im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung ins ZTR gelangt

Bei Registrierungen, die über die Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt sind, ist eine Berichtigung der Urkundenart möglich, wird jedoch bei der Rückgabe (anders als beim Umzug) vom Zentralen Testamentsregister nicht zwingend gefordert, auch nicht beim Urkundentyp "Allgemeine Urkunde".

Mitunter sind bei Registrierungen, die über die Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt sind, nur die Daten eines Erblassers registriert. Das Zentrale Testamentsregister fordert daher bei gemeinschaftlichen Erbverträgen zur Eingabe des weiteren Erblassers auf.

Ist kein weiterer Erblasser vorhanden (z.B. bei einem einseitigen Erbvertrag), so können die Pflichtangaben zu diesem durch einen Klick auf das Minussymbol am rechten Rand entfernt werden. Sind weitere Erblasser einzugeben, können diese nach Klick auf den Button "Erblasser hinzufügen" ergänzt werden.

Bei der Rückgabe ist zu prüfen, ob es für den weiteren Erblasser bereits eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister gibt. Liegt für den weiteren Erblasser bereits eine Registrierung zu derselben erbfolgerelevanten Urkunde vor, ist für diese Registrierung ebenfalls die Rückgabe zur registrieren.


Die Urkunde ist nicht im Zentralen Testamentsregister registriert

Ist die Urkunde noch nicht im Zentralen Testamentsregister registriert, kann die Registrierung der Rückgabe durch einen Klick auf den Button "Rückgabe einer anderen Urkunde" erfolgen.

Es erscheint folgende Warnmeldung:

 

Die manuelle Eingabe der zurückzugebenden Urkunde soll nur erfolgen, wenn noch keine Registrierung zu dieser Urkunde im Zentralen Testamentsregister vorhanden ist. Da eine Registrierung auch über die Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt sein kann,  ist vor einer manuellen Eingabe einer Urkunde stets eine Suche für jeden beteiligten Erblasser durchzuführen.

Bei der manuellen Eingabe der zurückzugebenden Urkunde sind neben dem Datum der Rückgabe Angaben zur Urkunde und zum Erblasser entsprechend einer Neuregistrierung zu machen.


Welche Dokumente werden erzeugt?

Nach Abschluss der Registrierung wird eine Eintragungsbestätigung zur Verfügung gestellt, die dem Erblasser auszuhändigen ist.