05.01.2022

Einsicht & Bearbeiten

Registrierungen

Menüpunkt „Einsicht/Bearbeiten – Registrierungen“ können Sie die erbfolgerelevanten Urkunden einsehen, bei denen die Notarkammer selbst als Verwahrstelle registriert ist, einschließlich der erbfolgerelevanten Urkunden eines Notars, die von den Notarkammern nach § 51 BNotO verwahrt werden.

Die Frage der Einsichtsberechtigung für Urkunden eines Notars richtet sich nach den im Notarverzeichnis gepflegten Angaben.

Im Bereich Filter/Urkundensuche kann durch Eingabe von Suchkriterien nach vorhandenen Registrierungen gesucht werden. Hierbei müssen Sie, wenn Sie Urkunden eines Notars nach § 51 BNotO verwahren, die Suche auch über die Auswahlliste „Ursprüngliche notarielle Verwahrstelle“ eingrenzen. Durch einen Doppelklick in eine Trefferzeile, gelangen Sie zu den Daten der Registrierung:

Hier können die Daten der Registrierung eingesehen, erzeugte Dokumente abgerufen und Adressdaten eingesehen und über den Button geändert werden. 

Weiter können hier die Daten der Registrierung mit den Funktionen „Berichtigen“ oder „Löschen“ bearbeitet werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Notarkammer aus Sicht des Zentralen Testamentsregisters der Melder der Registrierung ist.

Ist die Notarkammer Melder der zu berichtigenden Registrierung, können Sie den Berichtigungsdialog über den Button "Berichtigen" öffnen:

 

Mit „Weiter“ gelangt man in den Bereich der Datenprüfung und kann dort über den Button „Registrieren“ die Übermittlung der berichtigten Angaben an das Zentrale Testamentsregister initiieren. Nach erfolgreicher Berichtigung der Registrierung wird eine neue Eintragungsbestätigung für den Erblasser zur Verfügung gestellt.

Wird versucht eine Registrierung zu löschen, erscheint folgende Warnmeldung:

Wird der Warndialog mit „Ja“ beantwortet, erfolgt die unwiderrufliche Löschung der Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Es werden entsprechende Dokumente erzeugt.

Das Bearbeiten einer Registrierung ist nur solange möglich, wie der Erblasser noch lebt. Nach Eintritt des Sterbefalls kann die Registrierung nicht mehr berichtigt werden.


Dokumente

Unter dem Menüpunkt „Einsicht/Bearbeiten – Dokumente“ können Sie die Ihnen vom Zentralen Testamentsregister zugesandten bzw. zur Verfügung gestellten Dokumente einsehen und ausdrucken.


Geburtenregisternummer ergänzen

Fehlt die Geburtenregisternummer, ist die erbfolgerelevante Urkunde dennoch sofort im Zentralen Testamentsregister zu registrieren und die Geburtenregisternummer nachzutragen.

Wurde die Geburtenregisternummer ermittelt, kann unter „Einsicht/Bearbeiten“ der Menüpunkt „Geburtenregisternummer ergänzen“ gewählt werden:

Die entsprechende Registrierung kann über verschiedene Filter (Angaben zum Erblasser) gesucht werden:

Wurde die passende Registrierung gefunden und geöffnet, kann die Geburtenregisternummer eingetragen werden:

Die Ergänzung der Geburtenregisternummer hat immer vom Melder zu erfolgen.

Mit "Registrieren“ wird der Vorgang abgeschlossen und eine neue Eintragungsbenachrichtigung zum Download bereitgestellt.