Falsche Sterbefallzuordnung

Erkennt die Notarkammer, dass der Erblasser und der Beteiligte der Urkunde nicht übereinstimmen und er somit fälschlicherweise vom Zentralen Testamentsregister zur Ablieferung der Urkunde aufgefordert wurde, ist das Zentrale Testamentsregister und das Nachlassgericht zu informieren. Das Zentrale Testamentsregister veranlasst zentral den Widerruf der Zuordnung der Registirerung zu dem konkreten Sterbefall.

Bitte verwenden Sie in diesem Fall nicht den Button "Stornieren". Dieser kommt nur zum Einsatz, wenn die Sterbefallzuordnung richtig war, aber die abzuliefernde Urkunde nicht abgeliefert werden kann, also die Ablieferungsaufforderung zu stornieren ist.

X

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.