Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß §78n BNotO hat die Bundesnotarkammer im ersten Quartal 2018 für jeden Notar und Notariatsverwalter ein besonderes elektronisches Notarpostfach (beN) bereitgestellt und durch alle Notare bzw. Notariatsverwalter einrichten lassen. In einem zweiten Schritt erfolgt nun die Aktivierung der Postfächer, die eine Nutzung des beN als sicherer Übermittlungsweg im Sinne von § 130a Abs. 3 ZPO ermöglicht. Die angekündigte Pilotierungsphase für die Aktivierung ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen worden.
Da Software trotzdem oftmals in Verbindung mit lokaler Infrastruktur in den Notariaten (Proxys, Terminalserver o.Ä.) so komplex ist, dass es fast unmöglich ist, alle Szenarien durchzuspielen und alle Fehler und Probleme in der Vorbereitung zu identifizieren, werden wir den Flächenrollout der beN-Aktivierung gestaffelt vornehmen. So kann die zeitnahe Bearbeitung von Supportanfragen und damit eine reibungslose Aktivierung des Postfachs und des Büroablaufs in den Notariaten sichergestellt werden.
Ab Anfang November werden wir daher monatlich jeweils mehrere Notarkammern darum bitten, an Ihre Mitglieder mit der Bitte heranzutreten, die Aktivierung der beN-Postfächer vorzunehmen.
Das beN-Postfach kann dann mit Hilfe einer im Webshop der NotarNet GmbH zur Verfügung gestellten Anwendung aktiviert werden.
Bis zur Aktivierung des beN kann mit den bestehenden Postfächern unverändert weiter gearbeitet werden. Die Notarinnen und Notare, die den EGVP-Versand bislang nicht mit XNotar, sondern direkt aus einer Notariatssoftware heraus vornehmen, sollten vor der Aktivierung des beN-Postfachs Kontakt zu ihrem Softwarehersteller aufnehmen, um sich über den Umsetzungsstand bzgl. der Integration des beN in die jeweilige Anwendung zu informieren.