Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von Änderungen der jeweiligen Gebührensatzung (ZTR-GebS und VRegGebs) ändern sich ab dem 01.01.2022 die Gebühren im Zentralen Testamentsregister und im Zentralen Vorsorgeregister. Wir bitten um Berücksichtigung der Änderungen in Ihrer jeweiligen Notarsoftware bzw. in Ihrer Anwendung als Systembetreuer zu diesem Zeitpunkt.
Die neuen Gebührenbeträge im ZTR lauten im Einzelnen wie folgt:
ZTR-GebS:
- Die Registrierungsgebühr je Registrierung beträgt 12,50 € (§ 1 Abs. 2 Satz 1 ZTR-GebS).
- Wird die Gebühr unmittelbar durch die Registerbehörde vom Kostenschuldner erhoben, beträgt sie 15,50 € (§ 1 Abs. 2 Satz 1 HS 2 ZTR-GebS).
- Die Erhöhungsgebühr nach § 1 Abs. 3 ZTR-GebS, die den Aufwand für eine weitere Mahnung abdecken soll, wird auf 5,00 € herabgesetzt.
Die neuen Gebührentatbestände im ZVR lauten wie folgt:
VRegGebS GebVZ:
- Nr. 10: 26,00 €
- Nr. 20: 23,50 €
- Nr. 31: 4,00 €
- Nr. 32: 3,50 €
- Nr. 40: gestrichen
Mit dem Inkrafttreten der angepassten Gebührensatzungen sind diese auch auf den jeweiligen Homepages einsehbar unter:
ZTR – https://www.testamentsregister.de/testamentsregister/registerkosten
ZVR - https://www.vorsorgeregister.de/footer/rechtsgrundlagen
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnotarkammer