Systembetreuer

Willkommen auf der Infoseite

In diesem Bereich finden Sie Inhalte zu den technischen Rahmenbedingungen für die Integration der EDV-Infrastruktur im Notariat mit der client- und serverseitgen Komponentenlandschaft der Bundesnotarkammer.

Informationen zur Fachlichkeit und zeitlichem Fortschritt der jeweiligen Fachanwendungen werden ebenfalls über diesen Kanal bereitgestellt.

Handreichung IT-Sicherheit für Notarinnen und Notare sowie deren Beschäftigte

Die zunehmende elektronische Informationsverarbeitung bietet nicht nur neue Möglichkeiten, sondern birgt stets auch neue Gefahren wie diverse weitflächig angelegte Cyber-Angriffe aus der jüngsten Vergangenheit verdeutlichen. Die Informationssicherheit weist daher einen hohen Stellenwert auf, insbesondere mit Blick auf das Elektronische Urkundenarchiv und das notarielle Online-Verfahren. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnotarkammer in Zusammenarbeit mit einem auf Informationssicherheit spezialisiertem Unternehmen eine Handreichung zum Thema IT-Sicherheit für Notarinnen und Notare sowie deren Beschäftigte ausgearbeitet. Diese bietet eine rechtlich unverbindliche Hilfestellung zur Verbesserung der Informationssicherheit im Notariat. Dabei richtet sich der zweite Teil der Handreichung gezielt auch an die Systembetreuer der Notarbüros. Der Entwurf ist nachfolgend veröffentlicht.

Wir möchten den Systembetreuern der Notarbüros das Dokument vorab zur Verfügung stellen, um sich einen ersten Überblick zu der technischen Umsetzung zu verschaffen.

Die Bundesnotarkammer ist für alle Anregungen und Hinweise zu diesem Dokument dankbar und steht ­auch für Rückfragen zur Verfügung. Alle Korrespondenz zu diesem Thema erreicht die zuständigen Mitarbeitenden am besten über die E-Mail-Adresse urkundenarchiv@bnotk.de. Die Bundesnotarkammer weist angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Entwurf handelt, darauf hin, dass sie nicht in jedem Einzelfall ausführlich und zeitnah antworten kann und teilweise auf die Klärung mit der endgültigen Fassung wird verweisen müssen. Wir würden Sie bitten, uns etwaige Rückmeldungenbis zum 11. März 2022 zukommen zu lassen.

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