Die elektronische Urkundensammlung wird nach aller Voraussicht erst zum 1. Juli 2022 in Betrieb genommen. Dies sieht ein im Hauptausschuss des Deutschen Bundestags beschlossener Änderungsantrag vor. Notarielle Urkunden müssen folglich erst ab dem 1. Juli 2022 in die elektronische Form übertragen werden. Bis dahin werden alle Urkunden – wie bislang – ausschließlich in der Urkundensammlung verwahrt. Auch die Verfahrensdokumentation für das Scannen von Urkunden muss erst zum 1. Juli 2022 ausgefüllt und an die Verhältnisse im jeweiligen Notarbüro angepasst sein.
Das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis werden wie geplant am 1. Januar 2022 starten.
Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Nr. 17 /2021.
Das Schnittstellenschema für UVZ/USL bleibt unverändert. An Ihrer Implementierung muss vorerst nichts geändert werden. Falls in dem Zeitraum vor dem 1. Juli 2022 über die Schnittstelle Dokumente und Dokumentendaten übergeben werden, werden diese nicht in die Anwendung UVZ/USL übernommen. Die Daten des UVZ-Eintrags werden weiterhin übernommen.