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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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- Support
- Verfügbarkeit
- Technischer Bereich
Allgemeine Vorausetzungen
Das Modul eBeurkundung steht Ihnen ab dem 29.12.2025 zur Verfügung. Sie müssen XNP ggf. einmal neustarten, um die ANwendung angezeigt zu bekommen.
Für die elektronische Präsenzbeurkundung empfehlen wir das Beurkundungszimmer mit einem Laptop oder Computer (mit der XNP-Anwendung) und einem separaten Bildschirm zum Teilen des Urkundenentwurfs für die Beteiligten auszustatten. Der externe zweite Monitor sollte so im Raum platziert sein, dass die Beteiligten auf diesem mitlesen können.
Weiterhin empfehlen wir die Nutzung eines einzelnen Unterschriften-Pads für die Unterzeichnung durch die Bürger. Da die Beteiligten ohnehin aus technischen Gründen nacheinander unterschreiben (und hierzu einzeln aufgefordert werden müssen) bringt die Verwendung mehrerer Geräte keinen Zeitgewinn.
Für die Signatur der Notarin oder des Notars ist ein Kartenleser und die Signaturkarte zwingend erforderlich.
Weitere Informationen zur technischen Einrichtung finden Sie unter Technischer Aufbau und Ablauf.
Ja, die eBeurkundung ist nicht zulässig bei Verfügungen von Todes wegen (z.B. Testamente, Erbverträge). Gemäß § 31 BeurkG soll über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen keine elektronische Niederschrift aufgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Onlinehilfe unter Anwendungsbereich der eBeurkundung.
Technische Voraussetzungen
Sie benötigen:
- Laptop/Computer mit der XNP-Anwendung
- Kartenlesegerät
- ein separater Bildschirm zum Teilen des Urkundenentwurfs für die Beteiligten
- ein Unterschriften-Pad für Bürger
- je nach Anzahl der USB-Steckplätze wird ein USB-Hub benötigt
Aktuell werden folgende Unterschriften-Pads durch die eBeurkundung unterstützt:
Wacom STU-430
Wacom Pad STU-540
signotec Sigma ST-BE105-2-U100
signotec Sigma ST-BE105-2-FT100 (Terminal-Server-kompatibel)
signotec Omega ST-CE1075-2-U100
Evolis Sig100
Evolis Sig200
Weitere Informationen zum Einrichten der Unterschriften-Pads finden Sie unter Einrichten der eBeurkundung.
Kabellose Unterschriften-Pads werden derzeit von keinem Hersteller angeboten, da kein kabelloser Standard die hohen Sicherheitsanforderungen an ein Unterschriften-Pad erfüllt.
Sollten Sie eine Terminal-Server-Umgebung nutzen, benötigen Sie das Unterschriften-Pad signotec Sigma ST-BE105-2-FT100, welches ausgestattet ist mit FTDI-Technologie (virtueller Port) sowie die Installation eines entsprechenden Treibers. Wir empfehlen in diesem speziellen Fall die Einschaltung Ihres IT-Systemadministrators.
Ja, es können mehrere Unerschriften-Pads angeschlossen werden. Die Verwendung mehrerer Pads empfiehlt sich i. d. R. nicht, da die Unterschriften in jedem Fall einzeln und nacheinander ausgeführt werden müssen und es somit bei der Verwendung mehrerer Pads zu keiner Zeitersparnis kommt.
Fachliche Voraussetzungen
Das Eintragen der UVZ-Nummer sollte VOR dem Abspeichern des Dokuments und dem anschließenden Öffnen im Modul eBeurkundung erfolgen, da das Eintragen im Textverarbeitungsprogramm am einfachsten umsetzbar sein dürfte. Beim Öffnen des Dokuments im Modul eBeurkundung wird das Dokument in ein PDF-Format überführt. Ein Einfügen der UVZ-Nr. ist dann nur noch über ein entsprechendes PDF-Bearbeitungsprogramm möglich. Dies wäre mithin aufwändiger als das Einfügen im Textverarbeitungsprogramm. Nach dem Anbringen der qualifizierten elektronischen Signatur durch die Notarin oder den Notar würde das Einfügen der UVZ-Nr. zur Ungültigkeit der Signatur führen. Dies beeinträchtigt die Verwendbarkeit des Dokuments im Rechtsverkehr.
Ja, die Anforderungen sind gleichzusetzen mit einer papiergebundenen Beurkundung oder Beglaubigung.
Müssen dem Dokument noch Anlagen beigefügt werden, klicken Sie in der Dokumentenvorschau in der eBeurkundung in der linken Spalte auf das "+"-Zeichen an der entsprechenden Stelle (in der Regel unter den Unterschriften) und wählen Sie die entsprechende Datei aus. Ein Beifügen ist hier auch per Drag and Drop auf das "+"-Zeichen möglich.
Hinweis: Wir empfehlen, erst die Unterschriftenfelder und anschließend die Anlagen an das Dokument anzufügen.
Weitere Informationen finden Sie in der Onlinehilfe unter Einfügen & Positionieren der Unterschriftenfelder
Ja, die Unterschriftenfelder können manuell eingefügt werden. Sollten Sie mehrere Unterschriftenfelder der gleichen Person benötigen, so können Sie diese duplizieren. eine Aleitung hierzu finden Sie unter Unterschriftenfelder duplizieren.
Ja, sollte die erste Unterschrift des Bürgers auf dem Unterschriften-Pad unlesbar sein, so kann die Notarin oder der Notar erneut zur Unterschrift auffordern und die Unterschrift kann erneut geleistet werden. Allerdings nur dann, wenn das Unterschriftenfeld im Dokument mit Auswahl der Taste "Entfernen" gelöscht wurde.
Nein, eine elektronisch qualifizierte Signatur des Bürgers ist in der eBeurkundung noch nicht möglich. Hier kann der Bürger nur auf einem Unterschriften-Pad unterzeichnen und die Notarin oder der Notar qualifiziert elektronisch signieren.
Folgende Dateiformate können verwendet werden: .jpg, .png, .svg bzw. .tiff.
Aufgrund des Spiegelbildprinzips sind originär elektronische Urkunden auch in der Urkundensammlung zu verwahren. Hier ist gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 NotAktVV ein beglaubigter Ausdruck des elektronischen Dokuments aufzubewahren. Die elektronische Niederschrift wird als elektronisches Original in der elektronischen Urkundensammlung verwahrt (§ 34 Abs. 3 Nr. 1 NotAktVV).
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