19.12.2025

Start der eBeurkundung in XNP

In diesem Artikel beschreiben wir, wie Sie das Modul eBeurkundung starten und wie eine mögliche Arbeitsteilung zwischen Mitarbeitenden und Notarin oder Notar aussehen könnte.

1. Startseite der eBeurkundung

Auf der Startseite der eBeurkundung haben Sie die folgenden Handlungsmöglichkeiten: 

Hinweis zur UVZ-Nummer

Prüfen Sie bitte, ob die geöffneten Dokumente eine UVZ-Nummer enthalten sollten. Die Ergänzung der UVZ-Nummer nach Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur führt zur Ungültigkeit der Signatur.

Bitte schließen das Hinweisfenster nach Kenntnisnahme.

Anschließend richten Sie bitte einmalig Ihren Standardordner ein. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Einrichten der eBeurkundung.

2. Arbeitsteilung zwischen Mitarbeitenden und Notarin oder Notar

Das Modul eBeurkundung wird erst in der Beurkundungsverhandlung eingesetzt. Vor diesem Hintergrund dürfte es in der Regel durch die Notarinnen und Notare genutzt werden, welche die Beurkundungsverhandlung leiten. Die Zuarbeit der Mitarbeitenden endet in der Praxis häufig mit der Erstellung eines Urkundenentwurfs, der im Rahmen der Terminvorbereitung von der Notarin oder dem Notar geprüft wurde. Eine andere Arbeitsteilung ist bei entsprechender Büroorganisation selbstverständlich möglich. Denn neben den Notarinnen und Notaren haben auch die Mitarbeitenden standardmäßig Zugriff auf das Modul eBeurkundung

Weitere Informationen zu dem empfohlenen Arbeitsablauf finden Sie unter Best Practice eBeurkundung.

 

X

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.