Anmeldung im Zentralen Vorsorgeregister

Nachstehend wird beschrieben, wie Mitarbeitende der Amts- oder Landgerichte sich am Zentralen Vorsorgeregister anmelden können.

Bitte beachten Sie, dass das Zentrale Vorsorgeregister gemäß der Vorsorgeregisterverordnung (VRegV) grundsätzlich nur von Betreuungsgerichten und den für diese zuständigen Beschwerdegerichten abgefragt werden darf. 

Anmeldung

Nutzen Sie den Dienst SAFE Justiz, rufen Sie diese Anmeldeseite des Zentralen Vorsorgeregisters auf.

Nutzen Sie stattdessen den Dienst SAFE Justiz Bayern, rufen Sie diese Anmeldeseite des Zentralen Vorsorgeregisters auf.

Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort an.

Zugangsdaten

Falls Sie noch nicht über Zugangsdaten zum Zentralen Vorsorgeregister verfügen oder diese verlegt haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Administratoren. Der Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister erfolgt über die SAFE-Domänen, deren Identitäts- und Zugangsverwaltung den einzelnen Landesjustizverwaltungen obliegt. Wir können Ihnen in diesen Fällen leider nicht weiterhelfen.