Justizabfrageprotokoll einsehen

Die folgende Anleitung erläutert, wie Mitarbeitende der Amts- und Landgerichte die Protokolle zu Abfragen des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer einsehen können.

Betreuungsgerichte und Landgerichte können die Protokolle derzeit nur über die Webanwendung des Zentralen Vorsorgeregisters abrufen, nicht hingegen über die Fachanwendungen JUDICA, EUREKA und forumStar.

Wählen Sie im Menü den Menüpunkt Justizabfrageprotokoll.

Amts- und Landgerichte können nur die Protokolle ihrer eigenen Suchanfragen einsehen, so dass das angemeldete Gericht bereits vorausgewählt ist. Andernfalls wählen Sie das Gericht aus, dessen Justizabfrageprotokoll Sie einsehen möchten.

Geben Sie den Zeitraum an, für den Sie das Justizabfrageprotokoll einsehen möchten. Sofern Sie keine Einschränkung vornehmen, erfolgt eine Abfrage über den maximal möglichen Zeitraum.

Betätigen Sie sodann die Schaltfläche Justizabfrageprotokoll erstellen.

 

Protokolle werden nach Ablauf des auf Ihre Erstellung folgenden Jahres gelöscht. Daher ist der frühestmögliche Zeitpunkt in der Datumsauswahl der 1. Januar des Vorjahres, der spätestmögliche Zeitpunkt hingegen das Datum der gewünschten Einsicht. Sollten Sie ein früheres Datum als den 1. Januar des Vorjahres abfragen, so wird das Protokoll lediglich für den Zeitraum erstellt, für den Daten vorliegen.

Betätigen Sie nun die Schaltfläche Justizabfrageprotokoll erstellen.

Es werden zwei Übersichten erzeugt, die in einer zip-Datei heruntergeladen werden. Die Übersichten werden Ihnen im Excel- und PDF-Format zur Verfügung gestellt. Die eine der beiden Übersichten weist alle Abfragen zu den Justizabfrageprotokollen aus und die weitere gibt wieder, welche Abfragen vorgenommen wurden. Die Übersichten enthalten u.a. folgende Informationen:

  • abfragendes Gericht
  • Zeitpunkt der Abfrage
  • Benutzername des Abfragenden (Benutzername des angemeldeten Benutzers),
  • Geschäftszeichen,
  • eingegebene Suchkriterien,
  • die Verwendung der Ähnlichkeitssuche,
  • Erstellung Negativauskunft,
  • Ansichten (Trefferliste, Detailansicht)