Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Support
- Technischer Bereich
Herunterladen der Personendaten und des Lichtbilds in der Videokonferenz
Sollen die in einer Videokonferenz ausgelesenen eID-Daten und Lichtbilder – etwa für die Erfüllung geldwäscherechtlicher Pflichten – in der Nebenakte gespeichert werden, können diese in der Schaltfläche eID & Lichtbild gesammelt durch einen Klick auf die Schaltfläche Personendaten herunterladen exportiert werden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben eine Speicherung des Lichtbildes nach Abschluss der Videokonferenz nicht mehr möglich ist.
Um Ihre geldwäscherechtlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen, können Sie nach Durchführung der Videokonferenz aber alle relevanten eID-Daten aus dem XNP-Modul „Online-Verfahren“ exportieren und in Ihrer Nebenakte aufbewahren (geldwäscherechtlich ist das Aufbewahren der Lichtbilder der Beteiligten nicht verpflichtend, vgl. § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Nr. 4 GWG). Wählen Sie hierzu nach Durchführung der Videokonferenz im XNP-Modul „Online-Verfahren“ den jeweiligen Vorgang aus und klicken Sie in der rechten Menüleiste auf „Exportieren“. Ein Herunterladen der Personendaten in der Videokonferenz ist dann rechtlich gesehen nicht mehr nötig.