15.11.2021

Rückgabe aus notarieller Verwahrung

Die Rückgabe eines Erbvertrags aus der notariellen Verwahrung erfolgt unter „Registrierungen-Rückgabe aus notarieller Verwahrung“.

Das Vorliegen der bürgerlich-rechtlichen Voraussetzungen zur Rückgabefähigkeit des Erbvertrags hat der Notar in eigener Verantwortlichkeit zu prüfen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird vom Zentralen Testamentsregister nicht überprüft. 

Wie registrieren Sie eine Rückgabe?

Die Urkunde ist bereits im Zentralen Testamentsregister registriert

Die zurückzugebende Urkunde ist zunächst durch Angabe von Filterkriterien zu suchen.

Durch einen Doppelklick auf die gewünschte Urkunde, gelangen Sie in den Bereich der Dateneingabe.

Hier ist das Datum der Rückgabe zu vermerken.

Mit dem Button "Weiter" gelangt man in den Bereich der Datenprüfung. Hier wird mit dem Button "Rückgabe bestätigen" der Registrierungsvorgang abgeschlossen.

Die Urkunde ist im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt

Bei Registrierungen, die über die Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt sind, ist eine Berichtigung der Urkundenart möglich. Bei Rückgabe, Umzug und Wiederverwahrung ist die Berichtigung des Urkundentyps „Allgemeine Urkunde“ erforderlich.

Mitunter sind bei Registrierungen, die über die Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt sind, nur die Daten eines Erblassers registriert. Das Zentrale Testamentsregister fordert daher bei gemeinschaftlichen Erbverträgen zur Eingabe des weiteren Erblassers auf:

Ist kein weiterer Erblasser vorhanden (z.B. bei einem einseitigen Erbvertrag), so können die Pflichtangaben zu diesem durch einen Klick auf das Minussymbol am rechten Rand entfernt werden. Sind weitere Erblasser einzugeben, können diese nach Klick auf den Button "Erblasser hinzufügen" ergänzt werden.

Anders als beim Umzug ist bei der Rückgabe zu prüfen, ob es für den weiteren Erblasser für die zurückzugebende Urkunde bereits eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister gibt. Liegt für den weiteren Erblasser bereits eine Registrierung zu derselben erbfolgerelevanten Urkunde vor, ist für diese Registrierung ebenfalls die Rückgabe zu registrieren.

Die Urkunde ist nicht im Zentralen Testamentsregister registriert

Ist die Urkunde noch nicht im Zentralen Testamentsregister registriert, kann die Registrierung der Rückgabe durch einen Klick auf den Button "Rückgabe einer anderen Urkunde" erfolgen.

Es erscheint nebenstehende Warnmeldung:

Die manuelle Eingabe der zurückzugebenden Urkunde soll nur erfolgen, wenn noch keine Registrierung zu dieser Urkunde im Zentralen Testamentsregister vorhanden ist. Da eine Registrierung auch über die Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt sein kann,  ist vor einer manuellen Eingabe einer Urkunde stets eine Suche für jeden beteiligten Erblasser durchzuführen.

Bei der manuellen Eingabe der zurückzugebenden Urkunde sind neben dem Datum der Rückgabe Angaben zur Urkunde und zum Erblasser entsprechend einer Neuregistrierung zu machen.

Welche Dokumente werden erzeugt?

Nach Abschluss der Registrierung wird eine Eintragungsbestätigung zur Verfügung gestellt, die dem Erblasser auszuhändigen ist.