15.11.2021

Registrierungen suchen

Unter dem Menüpunkt „Registerabfragen – Registrierungen suchen“ kann der Notar im Zentralen Testamentsregister registrierte erbfolgerelevante Urkunden eines Erblassers suchen und zwar unabhängig davon, wer die erbfolgerelevante Urkunde errichtet hat.

Hierzu sind folgende Pflichtangaben zu machen:

  • Geschäftszeichen des Notars
  • Geburtsname des Erblassers
  • Geburtsdatum des Erblassers
  • Geburtsort des Erblassers

Als weitere einschränkende Suchkriterien können angegeben werden:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsstandesamt
  • Geburtenregisternummer

    Bitte beachten Sie, dass diese Suchkriterien das Suchergebnis einschränken.

Mit Anklicken des Hakens wird die Registerabfrage initiiert und eine Auswahl an möglichen Treffern angezeigt.

Der in der Spalte "Score" angezeigte Wert teilt mit, wie hoch die Übereinstimmung der angegebenen Suckriterien zu den gefundenen Treffern ist.

Sobald man einen Registerauszug zum Download auswählt, erscheint folgende Warnmeldung:

Eine Registerabfrage ist zu Lebzeiten des Erblassers nur mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung zulässig.

Liegt die ausdrückliche Einwilligung des Erblassers vor, kann die Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Hat der Notar positive Kenntnis vom Tod des Erblassers (bspw. durch Vorliegen einer Sterbeurkunde), kann die Frage nach dem Vorliegen der Einwilligung ebenfalls mit „Ja“ beantwortet werden.

Im Rahmen der gesetzlichen Ermittlungspflicht des Notars nach § 351 FamFG bei der vom Notar geprüft wird, ob der Erblasser auch 30 Jahre nach Beurkundung des Erbvertrags noch lebt, kann die Frage ebenfalls mit "Ja" beantwortet werden.

Dem Notar wird ein Registerauszug des Erblassers zur Verfügung gestellt.

Trifft das Suchergebnis nicht auf den gesuchten Erblasser zu oder werden keine Treffer zu den eingegebenen Suchkriterien gefunden, besteht die Möglichkeit über den Button "Download Registerauskunft" eine Negativauskunft auszudrucken. Es erscheint folgende Warnmeldung:

Mit dem Button "Anfordern" wird Ihnen im Downloadbereich des Zentralen Testamentsregisters eine Negativauskunft zum Download zur Verfügung gestellt.