15.11.2021

Welche Erblasserdaten müssen eingegeben werden?

Der Notar sollte sich unbedingt eine Geburtsurkunde des Erblassers vorlegen lassen, da die Qualität der Daten auf dem Personalausweis für die Registrierung der Daten im Zentralen Testamentsregister nicht ausreicht.

In die Registrierungsmaske sind die nach § 1 Satz 1 Nr. 1 ZTRV erforderlichen Daten des Erblassers einzugeben:

X

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.