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Urkunde übersenden
Unter dem Menüpunkt „Urkunde übersenden“ kann der Notar die Urkunden aufrufen, die er aufgrund einer Sterbefallzuordnung an ein Nachlassgericht abzuliefern hat.
In der Übersicht angezeigt werden
- die Urkundenrollennummer,
- das Urkundendatum und der Urkundentyp,
- Verwahrnummer/Aktenzeichen,
- unter "Typ" die Form, in der die Urkunde an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern ist (Bsp. Erbvertrag in Urschrift, sonstige Urkunde in beglaubigter Abschrift),
- unter "abzuliefern an" das zuständige Nachlassgericht,
- ein eigenes Verwahrkennzeichen sowie
- der Erblasser.
Abhängig vom Urkundentyp schlägt das Zentrale Testamentsregister vor, in welcher Form die erbfolgerelevante Urkunde abzuliefern ist:
Bei einem Erbvertrag ist die Urschrift der Urkunde abzuliefern;
bei einer sonstigen Urkunde ist eine beglaubigte Abschrift abzuliefern; die Urschrift verbleibt hier beim Notar.
Einen Sonderfall bildet die Allgemeine Urkunde. Dieser Urkundentyp wird vom Zentralen Testamentsregister angezeigt, wenn bei denjenigen Registrierungen, die über die Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt sind, der Urkundentyp aus der „Gelben Karte“ nicht zuverlässig ermittelt werden konnte. In diesem Fall hat der Notar selbst zu ermitteln, um welchen Urkundentyp es sich handelt und ob die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift an das Nachlassgericht übersandt werden muss.
Unter der Spalte "Aktionen" wird für die Ablieferung an das zuständige Nachlassgericht ein Begleitschreiben zum Download bereitgestellt.
Daneben wird unter der Spalte "Aktionen" die Sterbefallbenachrichtigung zum Download bereitgestellt. In der Sterbefallbenachrichtigung werden die Werte der Registrierung den Werten der Sterbefallnachricht des Standesamts gegenüber gestellt.
Im Falle einer Registrierung aufgrund der Testamentsverzeichnisüberführung ist weiter die ursprünglich ausgefüllte Gelbe Karte angefügt.
Anhand der Sterbefallbenachrichtigung kann und soll der Notar überprüfen, ob es sich bei der angeforderten Urkunde tatsächlich um eine Urkunde des Verstorbenen handelt.
Falsche Sterbefallzuordnung
Erkennt der Notar, dass der Erblasser und der Beteiligte der Urkunde nicht übereinstimmen und er somit fälschlicherweise vom Zentralen Testamentsregister zur Ablieferung der Urkunde aufgefordert wurde, ist das Zentrale Testamentsregister und das Nachlassgericht zu informieren. Das Zentrale Testamentsregister veranlasst zentral den Widerruf der Zuordnung der Registrierung zu dem konkreten Sterbefall.
Bitte verwenden Sie in diesem Fall nicht den Button "Stornieren". Dieser kommt nur zum Einsatz, wenn die Sterbefallzuordnung richtig war, aber die abzuliefernde Urkunde nicht abgeliefert werden kann, also die Ablieferungsaufforderung zu stornieren ist.
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