15.11.2021

Sonderfall - registrierte Urkunden vor dem 01.01.2012

Registrierung von Urkunden, die vor dem 01.01.2012 beurkundet wurden einschließlich von Urkunden des Amtsvorgängers (sog. Nachregistrierung)

Die Pflicht zur Registrierung einer erbfolgerelevanten Urkunde besteht für Vorgänge seit dem 01.01.2012. Früher erfolgte Meldungen an das Geburtsstandesamt des Erblassers mittels einer Verwahrnachricht („Gelbe Karte“) werden im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister überführt.

Wünscht der Erblasser dennoch eine Registrierung einer notariell beurkundeten erbfolgerelevanten Urkunde, die vor dem 01.01.2012 errichtet wurde, ist diese Nachregistrierung möglich, ohne eine Kostenfolge auszulösen.

Die Registrierung hat wie gewöhnlich zu erfolgen. Als einzige Besonderheit erscheint bei Vornahme der Registrierung der erbfolgerelevanten Urkunde im Zentralen Testamentsregister eine Warnmeldung.