Geburtenregisternummer ergänzen

Fehlt die Geburtenregisternummer, ist die erbfolgerelevante Urkunde dennoch sofort im Zentralen Testamentsregister zu registrieren und die Geburtenregisternummer nachzutragen. Wurde die Geburtenregisternummer ermittelt, kann unter "Einsicht/Bearbeiten" der Menüpunkt "Geburtenregisternummer ergänzen" gewählt werden.

Geburtenregisternummer ergänzen

Die Geburtenregisternummer sollen Sie sich vom Erblasser durch Vorlage einer Geburtsurkunde nachweisen lassen.

Kann der Erblasser keine Geburtsurkunde beibringen, so kann der Notar im Einverständnis mit dem Erblasser eine Abschrift der Geburtsurkunde beim Geburtsstandesamt anfordern. Ein entsprechendes Anschreiben an das Geburtsstandesamt wird vom Zentralen Testamentsregister immer dann zur Verfügung gestellt, wenn die Geburtenregisternummer bei der Registrierung fehlt. Um Nachfragen des Standesamts zu vermeiden, wird empfohlen, dass der Notar selbst das Anschreiben unter Beifügen seines Amtssiegels unterschreibt. Entstehende Kosten stellt das Standesamt dem Erblasser in Rechnung.

Die entsprechende Registrierung kann über verschiedene Filter (Angaben zum Erblasser) gesucht werden:

Wurde die passende Registrierung gefunden und geöffnet, kann die Geburtenregisternummer eingetragen werden:

Die Ergänzung der Geburtenregisternummer hat immer vom Melder zu erfolgen.

 

Mit "Registrieren" wird der Vorgang abgeschlossen und eine neue Eintragungsbenachrichtigung zum Download bereitsgestellt: