Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Technischer Bereich
Geburtenregisternummer
Fehlt die Geburtenregisternummer, ist die erbfolgerelevante Urkunde dennoch sofort im Zentralen Testamentsregister zu registrieren und die Geburtenregisternummer nachzutragen.
Die Geburtenregisternummer sollen Sie sich vom Erblasser durch Vorlage einer Geburtsurkunde nachweisen lassen.
Geburtenregisternummer ergänzen
Wurde die Geburtenregisternummer ermittelt, kann unter „Einsicht/Bearbeiten“ der Menüpunkt „Geburtenregisternummer ergänzen“ gewählt werden.
Die entsprechende Registrierung kann über verschiedene Filter (Angaben zum Erblasser) gesucht werden:
- Geburtsname
- Familienname
- Vorname
- Gebursdatum
- Geburtsort
Wurde die passende Registrierung gefunden und geöffnet, kann die Geburtenregisternummer eingetragen werden.
Die Ergänzung der Geburtenregisternummer hat immer vom Melder zu erfolgen.
Ausnahme: Das verwahrende Gericht kann die Geburtenregisternummer zu einer Registrierung eines Notars ergänzen.
Welche Dokumente werden erzeugt?
Mit "Registrieren“ wird der Vorgang abgeschlossen und eine neue Eintragungsbenachrichtigung zum Download bereitgestellt.