10.10.2025

Die Registrierung der Rücknahme im Rechtshilfeverfahren wird wie folgt vorgenommen:

  1. Das rechtshilfegewährende Gericht fordert im Auftrag der Beteiligten die zurückzugebende Urkunde beim Verwahrgericht an.
  2. Versand der Akte mit Testament an das ersuchte Gericht  (außerhalb des ZTR).
  3. Ersuchtes Gericht gibt Testament im Wege der Rechtshilfe zurück (außerhalb des ZTR).
  4. Ersuchtes Gericht sendet die Akte an (ehemaliges) Verwahrgericht zurück.
  5. Das (ehemalige) Verwahrgericht registriert die Rückgabe im ZTR und versendet die Eintragungsbestätigung der Rückgabe an den/die Beteiligten.
     
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