Unzuständigkeit

Sind Sie als Nachlassgericht für den vom Zentralen Testamentsregister übermittelten Sterbefall nicht zuständig, können Sie Ihre Unzuständigkeit erklären, indem man auf das Ausrufezeichen-Symbol  klickt. Es erscheint nebenstehende Eingabemaske.

 

Hier muss zwingend das zuständige Gericht aus der zur Verfügung gestellten Auswahlliste ausgewählt werden.

Weiterhin muss eine Bemerkung eingetragen werden, z.B. Angaben, aus denen sich die Zuständigkeit des anderen Gerichts ergeben.

 

Die Erklärung der Unzuständigkeit im Zentralen Testamentsregister ersetzt keine nach den Verfahrensvorschriften etwa erforderliche Abgabeverfügung.

 

Der Registrierungsvorgang ist mit "Ok" zu bestätigen. Es erscheint nebenstehende Warnmeldung.

Sobald Sie die Unzuständigkeit im Zentralen Testamentsregister registrieren, werden sämtliche Verwahrstellen darüber automatisch informiert und unter dem Menüpunkt "Urkunde übersenden" dazu aufgefordert, die vorhandenen erbfolgerelevanten Urkunden nicht mehr an Sie, sondern an das für zuständig erklärte Gericht zu versenden. Sollten Sie bereits erbfolgerelevante Urkunden zu dem konkreten Sterbefall vorliegen haben, sind diese auf dem Postweg an das zuständige Nachlassgericht weiter zu leiten.

 

Nach Bestätigen der Erklärung der Unzuständigkeit mit "Ok" wir das Dokument Begleitschreiben zur Verfügung gestellt.

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