Einrichtungen
Weiße Karten suchen
In einem Sterbefall werden Weiße Karten vom Zentralen Testamentsregister immer dann automatisch beauskunftet, wenn eine Gelbe Karte für den Erblasser vorhanden ist. Darüber hinaus kann die Länderjustizverwaltung auf OLG-Ebene im Gerichtsverzeichnis die Voreinstellung treffen, dass eine vorhandene Weiße Karte im Sterbefall immer beauskunftet wird.
Eine eigene Registerabfrage - auch zu Lebzeiten des Erblassers – ist immer möglich. Zu Lebzeiten des Erblassers bedarf die Registerabfrage der ausdrücklichen vorherigen Einwilligung des Erblassers.
Hierzu sind folgende Pflichtangaben zu machen:
- Geschäftszeichen des Gerichts
- Geburtsname des Erblassers
- Geburtsdatum des Erblassers
- Geburtsort des Erblassers
Als weitere einschränkende Suchkriterien können angegeben werden:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsstandesamt
- Geburtenregisternummer
Bitte beachten Sie, dass diese Suchkriterien das Suchergebnis einschränken.
Mit Anklicken des Hakens wird die Registerabfrage initiiert und eine Auswahl an möglichen Treffern angezeigt.
Stellen Sie fest, dass das Suchergebnis nicht auf den gesuchten Erblasser zutrifft oder werden keine Treffer zu den eingegebenen Suchkriterien gefunden, besteht die Möglichkeit über den Button eine Negativauskunft auszudrucken. Es erscheint nebenstehende Warnmeldung.
Mit dem Button "Anfordern" wird Ihnen im Downloadbereich des Zentralen Testamentsregisters eine Negativauskunft zum Download zur Verfügung gestellt.