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Sterbefall (erwartete Urkunden)
Unter dem Menüpunkt „Empfang bestätigen“ werden Ihnen die erbfolgerelevanten Urkunden angezeigt, deren Empfang von Ihnen in Ihrer Funktion als Nachlassgericht in einem konkreten Sterbefall erwartet wird.
Ordner "Offen"
Unter dem Menüpunkt „Empfang bestätigen – Sterbefall (erwartete Urkunden)“ wird eine Liste aller erbfolgerelevanten Urkunden angezeigt, die Ihnen in Ihrer Funktion als Nachlassgericht aufgrund eines Sterbefalls zu übersenden sind. Ihnen stehen dabei folgende Filtermöglichkeiten zur Verfügung.
Sie können nach der Art der Empfangsbestätigung suchen (Eingang Urschrift oder Eingang begl. Abschrift), weiter nach der vom Zentralen Testamentsregister vergebenen ZTR-Verwahrnummer, dem Erblasser (hier nach Familienname, Geburtsname und Vorname), der Sterbefall-ID und einem von Ihnen zu definierenden Buchstabenbereich in Bezug auf den Familiennamen des Erblassers (Bsp. A-A oder A-B).
Mit einem Doppelklick auf die Urkunde, für die Sie den Empfang bestätigen möchten, gelangen Sie in den Bereich der Dateneingabe.
Hier können das Eingangsdatum sowie ein eigenes Aktenzeichen des Nachlassverfahrens eingegeben werden.
Mit dem Button wird der Registrierungsvorgang abgeschlossen. Gleichzeitig wird automatisch vom Zentralen Testamentsregister eine Empfangsbestätigung an den die Urkunde abliefernden Notar oder das abliefernde Gericht übersandt und die dortige Ablieferungsaufforderung im Menüpunkt "Urkunde übersenden" vom Ordner "Offen" bzw. "Auf dem Postweg" in den Ordner "Erledigt" verschoben.
Beim Nachlassgericht wandert die Urkunde automatisch vom Ordner „Offen“ in den Ordner „Erledigt“.
Wird der Empfang einer Urkunde bestätigt, für die die Verwahrstelle noch nicht die Aktion "auf dem Postweg zum Nachlassgericht" ausgeführt hat, erscheint nebenstehende Warnmeldung.
Diese Warnmeldung soll verhindern, dass versehentlich der Empfang einer dem Nachlassgericht noch nicht vorliegenden Urkunde bestätigt wird.
Eine Empfangsbestätigung sollte erst als eingegangen erledigt werden, wenn die Urkunde tatsächlich vorliegt.
Ordner "Erledigt"
Unter dem Ordner „Erledigt“ sehen Sie alle Urkunden, bei denen Sie den Empfang bereits bestätigt haben.
Ihnen stehen ebenfalls die Filtermöglichkeiten „Art der Empfangsbestätigung“ (Eingang Urschrift oder Eingang begl. Abschrift), „ZTR-Verwahrnummer“, „Familienname“, "Geburtsname", "Vorname", "Buchstabenbereich (Familienname)" sowie „Sterbefall-ID“ zur Verfügung.
Wurde der Empfang einer erbfolgerelevanten Urkunde fälschlicherweise bestätigt, kann hier über den Button „Rückgängig machen“
die Aktion rückgängig gemacht werden. Die Empfangsbestätigung wird zurück in den Ordner „Offen“ verschoben. Dies kann einen Moment in Anspruch nehmen und wird für Sie erst sichtbar, wenn der Ordner „Erledigt“ verlassen wird.
Es wird eine Mitteilung über das Rückgängigmachen für die Verwahrstelle erstellt (von der Verwahrstelle unter dem Menüpunkt "Mitteilungen" abrufbar).
Ausnahme
Beim Rückgängigmachen des Empfangs einer eigenverwahrten Urkunde wird keine Mitteilung erstellt.
Weiter besteht im Ordner „Erledigt“ die Möglichkeit, das nachlassgerichtliche Aktenzeichen über den Button „Aktenzeichen aktualisieren“ zu ergänzen oder zu berichtigen.
Zum Zwecke der Aktualisierung des nachlassgerichtlichen Aktenzeichens ist die erledigte Empfangsbestätigung (nicht mehr) rückgängig zu machen.
Hat die Verwahrstelle die Ablieferungsaufforderung storniert (Bsp. wegen früherer Rückgabe), wird die Aufgabe der Empfangsbestätigung automatisch in den Ordner "Erledigt" verschoben und durch ein besonderes Symbol ⚠ gekennzeichnet. Bewegen Sie die Maus auf das Symbol, wird der konkrete Stornierungsgrund, den die Verwahrstelle gewählt hat, angezeigt. Zugleich erhalten Sie als Nachlassgericht unter dem Menüpunkt "Mitteilungen" eine entsprechende Mitteilung über die Stornierung der Ablieferungsaufforderung durch die Verwahrstelle.
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