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Wo sehen Sie was?
Unter dem Menüpunkt „Urkunde übersenden“ können Sie die Urkunden aufrufen, die Sie als Verwahrstelle (auch in der Funktion als Aktenverwahrer nach § 51 BNotO) aufgrund einer Sterbefallzuordnung an ein Nachlassgericht abzuliefern haben.
In der Übersicht angezeigt werden
- die Urkundenrollennummer,
- das Urkundendatum und der Urkundentyp,
- die ZTR-Verwahrnummer/Aktenzeichen,
- unter „Typ“ die Form, in der die Urkunde an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern ist (Bsp. Erbvertrag in Urschrift, sonstige Urkunde in beglaubigter Abschrift),
- unter „abzuliefern an“ das zuständige Nachlassgericht,
- ein eigenes Verwahrkennzeichen sowie
- der Erblasser.
Beim Urkundentyp bildet die Allgemeine Urkunde einen Sonderfall. Dieser Urkundentyp wird vom Zentralen Testamentsregister angezeigt, wenn bei Registrierungen, die über die Testamentsverzeichnisüberführung in das Zentrale Testamentsregister gelangt sind, der Urkundentyp anhand der Verwahrnachricht nicht zuverlässig ermittelt werden konnte oder sich eine sog. regelwidrige Verwahrung ergeben würde (Bsp. Testament wird von einem Notar verwahrt).
Zuständiges Nachlassgericht kann entweder ein fremdes Amtsgericht sein – dann steht in der Spalte „abzuliefern an“ der Name dieses Gerichts - oder Ihr eigenes Gericht als Nachlassgericht – dann steht in der Spalte „abzuliefern an“ nur der Text „eigenverwahrt“.
Wenn das Nachlassgericht den Empfang der Urkunde bereits bestätigt hat, ist der betreffende Datensatz am Ende der Zeile mit einem Ausrufezeichen markiert. Gehen Sie mit der Maus auf das Ausrufezeichen, erscheint folgender Hinweisdialog: "Für die Urkunde hat das zuständige Nachlassgericht den Empfang bereits bestätigt. Sie müssen trotzdem noch im Aktions-Menü den Eintrag "auf dem Postweg zum Nachlassgericht" auswählen."
Sterbefallbenachrichtigung
Ihnen wird in Ihrer Funktion als Verwahrgericht unter der Spalte „Aktionen“ eine kurze Version der Sterbefallbenachrichtigung zum Download bereitgestellt.
In der Sterbefallbenachrichtigung werden die Werte der Registrierung den Werten der Sterbefallmitteilung des Standesamts gegenüber gestellt.
Im Falle einer Registrierung aufgrund der Testamentsverzeichnisüberführung ist weiter die ursprünglich ausgefüllte Verwahrnachricht angefügt.
Anhand der Sterbefallbenachrichtigung können und sollen Sie als Verwahrstelle überprüfen, ob es sich bei der angeforderten Urkunde tatsächlich um eine Urkunde des Verstorbenen handelt.
Falsche Sterbefallzuordnung
Erkennen Sie, dass der Erblasser und der Beteiligte der Urkunde nicht übereinstimmen und das Verwahrgericht somit fälschlicherweise vom Zentralen Testamentsregister zur Ablieferung der Urkunde aufgefordert wurde, ist das Zentrale Testamentsregister zu informieren, das dann zentral die Zuordnung der Registrierung zu dem konkreten Sterbefall widerrufen kann.
Bitte verwenden Sie in diesem Fall nicht den Button „Stornieren“. Er kommt nur zum Einsatz, wenn die Sterbefallzuordnung richtig war, aber die abzuliefernde Urkunde nicht abgeliefert werden kann, also die Ablieferungsaufforderung zu stornieren ist
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