Verwahrung

Unter dem Menüpunkt „Empfang bestätigen“ werden Ihnen die erbfolgerelevanten Urkunden angezeigt, deren Empfang von Ihnen in Ihrer Funktion als Verwahrgericht erwartet wird.

Ordner "Offen"

Unter dem Menüpunkt „Empfang bestätigen – Verwahrung“ wird eine Liste aller erbfolgerelevanten Urkunden angezeigt, die im Zentralen Testamentsregister von beurkundenden Notaren registriert wurden und bei denen als Verwahrstelle Ihr Gericht angegeben wurde.

Ein Verwahrgericht soll notariell beurkundete Verfügungen von Todes wegen nur in Verwahrung nehmen, die zuvor vom beurkundenden Notar im Zentralen Testamentsregister registriert wurden. Wurde Ihnen ohne eine entsprechende Registrierung eine Verfügung von Todes wegen zur Inverwahrnahme übersandt, setzen Sie sich bitte mit dem beurkundenden Notar in Verbindung, damit dieser die Registrierung im Zentralen Testamentsregister vornimmt.

Ihnen stehen folgende Filtermöglichkeiten zur Verfügung. Sie können nach der Art der Empfangsbestätigung suchen (Inverwahrnahme, Rücksendung aufgrund Löschung einer Registrierung und Rücksendung aufgrund Berichtigung der Verwahrstelle), weiter nach der vom Zentralen Testamentsregister vergebenen Verwahrnummer und dem Vor- und Familiennamen des Erblassers.

Mit einem Doppelklick auf die Urkunde, für die Sie den Empfang bestätigen möchten, gelangen Sie in den Bereich der Dateneingabe.

Hier können das Eingangsdatum sowie ein eigenes Verwahrkennzeichen eingegeben werden. Mit dem Button  gelangen Sie in den Bereich der Dokumentenerzeugung. Gleichzeitig mit der Dokumentenerzeugung geht eine Empfangsbestätigung an den Registrierenden. Die Urkunde wandert automatisch vom Ordner „Offen“ in den Ordner „Erledigt“.

Ordner "Erledigt"

Unter dem Ordner „Erledigt“ sehen Sie alle Urkunden, bei denen der Empfang bereits bestätigt wurde.

Dort stehen Ihnen ebenfalls die Filtermöglichkeiten „Art der Empfangsbestätigung“ (Inverwahrnahme, Rücksendung wegen Löschung und Rücksendung wegen Berichtigung der Verwahrstelle), „ZTR-Verwahrnummer“ und Vor- und Familienname des Erblassers zur Verfügung.

Wurde der Empfang einer erbfolgerelevanten Urkunde fälschlicherweise bestätigt, kann hier über den Button „Rückgängig machen die Aktion rückgängig gemacht werden. Die Empfangsbestätigung wird dann zurück in den Ordner „Offen“ verschoben. Dies kann einen Moment in Anspruch nehmen und wird für Sie erst sichtbar, wenn der Ordner „Erledigt“ verlassen wird.  Weiter besteht im Ordner „Erledigt“ die Möglichkeit, ein eigenes Verwahrkennzeichen über den Button „Eigenes Verwahrkennzeichen aktualisieren“   zu ergänzen oder zu berichtigen.