15.11.2021

Sterbefallbenachrichtigungen

Unter dem Menüpunkt „Sterbefälle – Sterbefallbenachrichtigungen“ wird eine Liste aller Sterbefallbenachrichtigungen an das Gericht in seiner Funktion als Nachlassgericht angezeigt:

Sie haben die Möglichkeit über die Sterbefall-ID nach einem konkreten Sterbefall zu suchen.

Mit den Feldern „Eingang von … Eingang bis“ kann die Menge der Sterbefälle auf Intervalle beschränkt werden, in denen das Eingangsdatum liegen muss (vgl. Spalte Eingangsdatum im SUCHERGEBNIS).
Weiter können bei Gerichten, die Negativmitteilungen bekommen (also über einen Sterbefall benachrichtigt werden, obwohl im Zentralen Testamentsregister weder eine Registrierung zu einer erbfolgerelevanten Urkunde noch eine Weiße Karte zu dem Erblasser gefunden wurde), die Negativmitteilungen gesondert gefiltert und angezeigt werden. Daneben können Sie nach dem Vor- und Familiennamen des Erblassers suchen.

Mit dem Suchfeld "Buchstabenbereich (Familienname)" kann das Suchergebnis auf bestimmte Buchstabenbereiche im Familiennamen des Erblassers eingegrenzt werden (Bsp. "A-C" oder "Sch-St").

Wichtig ist, dass Sie der Aufforderung zur Registrierung des Aktenzeichens des Nachlassverfahrens im Zentralen Testamentsregister nachkommen. Dies können Sie unter dem Menüpunkt „Empfang bestätigen – Sterbefall“ tun, indem Sie den entsprechenden Sterbefall mit einem Doppelklick aufrufen und in das Feld „Aktenzeichen des Nachlassverfahrens“ Ihr nachlassgerichtliches Aktenzeichen eingeben.

Es wird die Sterbefallbenachrichtigung zum Download bereitgestellt. Mit dem Button  kann die Mitteilung abgeschlossen werden und wird dann automatisch vom Zentralen Testamentsregister in den Ordner „Abgeschlossen“ verschoben.

Sofern in einer Sterbefallbenachrichtigung mehr als drei Kinder mitgeteilt werden, sind diese in der Anwendung auffindbar. Diese sind mit einem Doppelklick auf das Suchergebnis und die Auswahl des Ordners Kinder auffindbar, sowohl auf den Reitern „Neu“ als auf „Abgeschlossen“.

Daneben besteht die Möglichkeit über den Button  alle Sterbefallbenachrichtigungen abzuschließen und über den Button  alle ungelesenen Benachrichtigungen zu drucken.

Die per EGVP versandte und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehene Sterbefallbenachrichtigung des Zentralen Testamentsregisters dient Ihnen als Gericht zur verlässlichen Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers entsprechend § 348 Abs. 1 S. 1 FamFG. Bei einem Abruf der Sterbefallbenachrichtigung direkt aus der Webanwendung heraus ist eine Signatur nicht notwendig, da die Integrität und Authentizität durch den Infrastrukturrahmen (SAFE/DOI-Netz) gewahrt wird.
Bitte beachten Sie, dass Verfügungen, die in der Nachlassakte getroffen sind, Sie nicht davon entbinden, den entsprechenden Vorgang in der ZTR-Webanwendung zu registrieren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es daher gegebenenfalls zu einer doppelten Erfassung des Vorgangs – in der Nachlassakte bzw. Nachlasssoftware einerseits und in der ZTR-Webanwendung andererseits - kommen kann.

Unter dem Ordner „Abgeschlossen“ sehen Sie alle Sterbefallbenachrichtigungen, die abgeschlossen wurden.

Wurde der Empfang einer Benachrichtigung fälschlicherweise bestätigt, kann hier über den Button„Rückgängig machen“  die Aktion rückgängig gemacht werden. Die Benachrichtigung wird zurück in den Ordner „Neu“ verschoben. Daneben wird auch hier die Sterbefallbenachrichtigung zum Download zur Verfügung gestellt.