18.09.2023

Einsehen und Bearbeiten einer Person

Im Nachfolgenden erfahren Sie, wie Sie erfasste Personen Ihrer Notarkammer einsehen und bearbeiten können. Bearbeitungen können dann notwendig sein, wenn es beispielsweise zu einem Namenswechsel der Person kam. Auch Fehlerkorrekturen können eine Bearbeitung notwendig machen.

Einsehen und Bearbeiten einer Person

  • Um eine Person einsehen und bearbeiten zu können, klicken Sie zunächst unter dem Menüpunkt Person die Schaltfläche Einsehen und bearbeiten.
  • Führen Sie zunächst die Suche nach Personen durch. Geben Sie hierzu den Vor- und Nachnamen der Person in das Suchfeld ein und betätigen die Schaltfläche Suchen.
  • Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter Person suchen.
  • Haben Sie die entsprechende Person gefunden, wählen Sie diese bitte aus der Ergebnisliste aus und betätigen die Schaltfläche Details anzeigen, um alle Personendaten einzusehen.

Bitte unterscheiden Sie genau zwischen der Korrektur und der Änderung eines Namens bzw. Titels. Die Korrektur ist dann die richtige Aktion, wenn Sie eine Eintragung ins Notarverzeichnis vorgenommen haben, die von Anfang an falsch war. Klassischer Anwendungsfall sind Tippfehler. Die Änderung ist hingegen dann angebracht, wenn sich ein Name oder Titel nach der erstmaligen Eintragung im Notarverzeichnis geändert hat. Zu denken ist an Namensänderungen aufgrund von Heirat oder Scheidung oder den Hinzuerwerb von Titeln, die nach der erstmaligen Eintragung im Notarverzeichnis erfolgen. Der Unterschied zwischen beiden Aktionen besteht insbesondere darin, dass eine Korrektur die vorherige Eintragung überschreibt, während die Änderung die vorherige Eintragung fortschreibt, also ergänzt.

Daten der Person korrigieren

  • Ist Ihnen bei der Eingabe der Personendaten ein Fehler unterlaufen, wählen Sie den Reiter Person aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Korrigieren.
  • Nehmen Sie nun in dem jeweiligen Eingabefeld die Korrektur vor, indem Sie Tippfehler berichtigen.
  • Im Korrekturmodus können Sie die Felder Nachname, Vorname, Titel (vor), Titel (nach) sowie das Geburtsdatum und die Adress-/Kontaktdaten korrigieren.
  • Bestätigen Sie abschließend Ihre Korrekturen mit der Schaltfläche Speichern oder klicken Sie auf Abbrechen, um den Korrekturmodus zu verlassen und die vorgenommenen Änderungen zu verwerfen.
  • Der Eintrag ist abschließend zu signieren.

Eine Korrektur der Adress-/Kontaktdaten (Zugangsdaten) kann grundsätzlich nach der Erfassung einer Person erfolgen. Ein Neuversand der Kennungsdaten kann jedoch nur durch die Bundesnotarkammer angestoßen werden. In diesen Fällen bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme unter nvz@bnotk.de

Die im Bereich Person erfassten Adressdaten werden jediglich zum erstmaligen Versand der Zugangsdaten benötigt und danach automatisch und unwiederbringlich gelöscht.
Es handelt sich hierbei nicht um die Adressdaten der Geschäftsstelle, die Sie im Bereich der Amtstätigkeit einsehen und bearbeiten können.
Weiterführende Informationen zum Ändern der Adressdaten einer Amtstätigkeit finden Sie unter Namens- und Adressänderungen. Wollen sie die Daten der Geschäftsstelle bearbeiten finden Sie hier eine Anleitung. Oder wollen Sie den Amtssitz einer Amtstätigkeit verlegen? Dann finden Sie im Bereich Amtssitzverlegung eines Notars weiterführende Informationen.

Daten der Person bearbeiten (ändern)

  • Möchten Sie Personendaten (z. B. Nachname nach Heirat oder Titel (vor) bei Erlangen eines Doktortitels) aktualisieren, wählen Sie den Reiter Person aus und klicken Sie auf die Schaltfläche Ändern.
  • Sie müssen nun einen Gültigkeitsbeginn für die Änderung festlegen. Dazu geben Sie unter gültig ab an, ab welchem Tag die Änderung wirksam wurde bzw. wird.
  • Merke: Es wird demnach für jede Änderung ein neuer Gültigkeitszeitraum begonnen und angelegt.
  • Bestätigen Sie abschließend Ihre Änderungen mit der Schaltfläche Speichern oder klicken Sie auf Abbrechen, um den Bearbeitungsmodus zu verlassen und die vorgenommenen Änderungen zu verwerfen.
  • Der Eintrag ist abschließend zu signieren.

Das Datenfeld „Titel (vor)“ ist ausschließlich für Titel vorgesehen, die in dieser Form im Ausweisdokument der Amtsperson geführt werden (können), beispielsweise der Titel „Dr.“.(Hintergrund ist, dass die Zertifizierungsstelle auf diese Personendaten zur Ausstellung von Zertifikaten zugreift, insbesondere zur Produktion der Fernsignatur nebst Berufsattribut. Weichen die Eintragungen im NVZ von denen im Ausweis ab, verhindert dies eine automatische Produktion der Fernsignaturzertifikate.)
Ein „Titel (nach)“ kann etwa der LL.M. sein.
Das Pflichtfeld zur Notarkammer ist entsprechend vorbefüllt und kann durch die Notarkammern nicht abgeändert werden.