04.10.2023

Bestellung eines Notars/Notariatsverwalters bzw. einer Notarin/Notariatsverwalterin

Die Anlage einer neuen Amtstätigkeit erfolgt in folgenden Schritten.

Inhalt dieser Seite:
Person suchen
Person erfassen (ggfs.)
Amtstätigkeit anlegen
Abschluss

1. Person suchen

  • Rufen Sie die Anmeldeseite des Notarverzeichnisses auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort im Notarverzeichnis an.
  • Wählen Sie im linken Menü den Punkt Amtstätigkeit erfassen aus.
  • Geben Sie zunächst Vorname(n) und/oder Nachnamen der Person im Suchfeld ein, für die Sie eine Amtstätigkeit anlegen möchten und betätigen die Schaltfläche Suchen. Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter Person suchen.

  • Wählen Sie für eine Person, die bereits in der Vergangenheit als Notar, Notariatsverwalter oder Notarvertreter im Notarverzeichnis erfasst worden ist, einen Eintrag aus der Ergebnisliste. Betätigen Sie nun die Schaltfläche Weiter (ausgewählte Person) und legen Sie die neue Amtstätigkeit an. (weiter bei Amtstätigkeit anlegen)

2. Gegebenenfalls Person erfassen

Haben Sie die gesuchte Person nicht gefunden, muss diese zunächst unter dem Menüpunkt Person Erfassen (im linken Menüband) neu im Notarverzeichnis angelegt werden. Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte dem Kapitel Erfassen einer Person. Anschließend durchlaufen Sie die eben genannten Punkte zur Anlage einer Amtstätigkeit erneut.

3. Amtstätigkeit anlegen

Sie haben die Person gefunden zu der Sie eine neue Amtstätigkeit erfassen wollen:

Machen Sie die Angaben zur Amtstätigkeit und Geschäftsstelle.

Alle rot markierten Felder sind Pflichtfelder.

Adressdaten

Das Notarverzeichnis ist nun an den Geodatenservice des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) angebunden, sodass zu jeder Geschäftsstelle Geodaten generiert werden und demnach bei der Notarsuche auf der Webseite notar.de zu jeder Amtstätigkeit ein Kartenausschnitt angezeigt werden kann.
Es erfolgt daher bei der Adresseingabe eine Prüfung und es können ausschließlich konkrete Adressen übernommen werden.
Zusätzliche Informationen zur Adresse sind bitte im Freitextfeld „Adresszusatz“ zu erfassen.

Nachdem Sie die Pflichtfelder zur Geschäftsstelle befüllt haben betätigen Sie bitte die Schaltfläche "Adresse prüfen".

Es öffnet sich die Teilmaske zur Adressprüfung.

Nunmehr ist es im Notarverzeichnis möglich, Adressdaten auch dann abzuspeichern, wenn diese nicht durch den Geodatenservice des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie (BKG) bestätigt werden können.

Die Teilmaske bietet Ihnen die Möglichkeit die von Ihnen eingegebene Adresse dennoch abzuspeichern. Zu beachten ist jedoch, dass dann keine Geodaten mitgeliefert werden können, um den Kartenausschnitt der Geschäftsstelle in der Notarsuche auf notar.de anzuzeigen.

Auf Wunsch können diese jedoch manuell in die Datenbank geschrieben werden. Hierzu bitten wir Sie, die Anfragen an den technischen Support der Bundesnotarkammer unter nvz@bnotk.de zu richten.

Findet das Notarverzeichnis Ihre eingegebene Adresse nicht, sucht es nach Vorschlägen, die Sie bei der Adresseingabe unterstützen. Die Teilmaske zur Adressprüfung öffnet sich mit entsprechenden Vorschlägen.

Wählen Sie hier bitte die zutreffende Adresse aus oder, wie im vorigen Absatz beschrieben, haben Sie auch hier die Möglichkeit Ihre ursprünglich getätigte Adresseingabe ohne die Zuordnung von Geodaten zu bestätigen.

Kommunikationsdaten

Angaben zu Telekommunikationsdaten, also Angaben zur E-Mail, Homepage, Telefon und Telefax, sowie zu Öffnungszeiten, macht der Amtsträger regelmäßig selber über das Notarportal. Mit Einverständnis des Notars können diese Daten auch durch die Notarkammer eingegeben werden.

Wenn Sie eine zusätzliche Geschäftsstelle oder einen Sprechtag hinzufügen möchten, betätigen Sie die Schaltfläche Geschäftsstelle / Sprechtag hinzufügen.

Mit der Schaltfläche Weiter bestätigen Sie die eingegebenen Daten. Sie können im nächsten Schritt alle Ihre Angaben überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass durch Erfassung des Gültigkeitsendes bei Anlage einer Amtstätigkeit (meist im Falle einer Notariatsverwaltung) der Gültigkeitszeitraum auf der Signaturkarte der Amtstätigkeit hinterlegt wird und dementsprechend eine Verlängerung der Amtstätigkeit zur Folge hat, dass eine neue Signaturkarte von der betroffenen Amtsperson zu bestellen ist.

4. Abschluss

  • Überprüfen Sie die von Ihnen gemachten Angaben auf Ihre Richtigkeit.
  • Wenn Sie einzelne Angaben korrigieren möchten, betätigen Sie die Schaltfläche Zurück, so gelangen Sie zu den vorhergehenden Eingabemasken. Berichtigen Sie dort die jeweiligen Angaben.
  • Wenn alle Eingaben korrekt sind, aktivieren Sie die Schaltfläche Speichern. Der Datensatz wird nun gespeichert und muss signiert werden. Einzelheiten zur Signatur erhalten Sie hier.
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