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Registrierung widerrufen
Das Zentrale Vorsorgeregister unterscheidet zwischen dem teilweisen Widerruf und dem gesamten Widerruf. Wurde die Vorsorgeverfügung nur gegenüber einer Vertrauensperson widerrufen, hat aber ansonsten weiterhin Bestand, so ist der teilweise Widerruf die richtige Wahl. Wurde die Verfügung insgesamt widerrufen und hat keinen Bestand mehr, ist sie insgesamt zu widerrufen.
Widerruf gegenüber einem Bevollmächtigten (teilweiser Widerruf)
Durch die Registrierung eines teilweisen Widerrufs werden abfragende Betreuungsgerichte und Ärzte, durch die Kennzeichnung Widerrufen auf den Widerruf der Vorsorgeverfügung gegenüber dem betroffenen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuers hingewiesen. Diese Kennzeichnung veranlasst sie zu weiteren Ermittlungen, falls später von einer dieser Personen eine unverändert fortbestehende Verfügung behauptet werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass mit der Eintragung des teilweisen Widerrufs in das Zentrale Vorsorgeregister selbst keine Rechtswirkungen verbunden sind und dieser erst wirksam wird, wenn er derjenigen/demjenigen gegenüber erklärt wird, der/dem die Erteilung der Vorsorgevollmacht erfolgt ist. Das ist regelmäßig die/der Bevollmächtigte. Die Registrierung des teilweisen Widerrufs im ZVR ersetzt nicht die Widerrufserklärung ihr/ihm gegenüber. Die Eintragung des Widerrufs kann auch nicht verhindern, dass die/der Bevollmächtigte unter Vorlage der ihr/ihm ausgehändigten Vorsorgeurkunde weiterhin wirksam Rechtsgeschäfte tätigt.
Zur Vermeidung von Rechtsscheintatbeständen ist daher im Fall des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen, von der/dem Bevollmächtigten alle ausgehändigten Vollmachtsurkunden zurückzufordern.
Widerruf der Vorsorgeverfügung
Durch die Registrierung des Widerrufs werden abfragende Betreuungsgerichte und Ärzte durch die Kennzeichnung Widerrufen auf den Widerruf der Vorsorgeverfügung hingewiesen. Die Kennzeichnung veranlasst sie zu weiteren Ermittlungen, falls später von einer/einem vermeintlich Bevollmächtigten eine fortbestehende Vorsorgevollmacht behauptet werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass mit der Eintragung eines Widerrufs in das Zentrale Vorsorgeregister selbst keine Rechtswirkungen verbunden sind. Der Widerruf der Verfügung wird unter Umständen erst wirksam, wenn er derjenigen/demjenigen gegenüber erklärt wird, der/dem die Erteilung der Verfügung erfolgt ist. Das ist regelmäßig die/der Bevollmächtigte. Die Registrierung des Widerrufs im ZVR ersetzt nicht die Widerrufserklärung ihr/ihm gegenüber. Die Eintragung des Widerrufs kann auch nicht verhindern, dass die/der Bevollmächtigte unter Vorlage der ihr/ihm ausgehändigten Vorsorgeurkunde weiterhin wirksam Rechtsgeschäfte tätigt.
Zur Vermeidung von Rechtsscheintatbeständen ist daher im Fall des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen, von der/vom Bevollmächtigten alle Vollmachtsurkunden zurückzufordern.
Registrierung (teilweise) widerrufen
Die folgende Anleitung beschreibt, wie Sie einen Widerruf zu einer Registrierung eintragen können.
Gehen Sie wie folgt vor:
Registrierung suchen
Möchten Sie einen Widerruf zu einer Registrierung eintragen, die Sie selbst in das Register eingetragen haben, wählen Sie links im Menü den Menüpunkt Suche. Suchen Sie die gewünschte Registrierung wie im Artikel Registrierung suchen beschrieben.
Beabsichtigen Sie einen Widerruf zu einer Registrierung einzutragen, die nicht Sie selbst bzw. Ihre Amtsvorgängerin oder Ihr Amtsvorgänger in das Register eingetragen haben (sog. Drittwiderruf), ist es zunächst erforderlich, dass Sie sich durch Eingabe des Freischaltcodes legitimieren. Bitte gehen Sie dafür vor, wie im Artikel Zugriff auf eine (fremde) Registrierung beschrieben.
Wählen Sie die Schaltfläche Widerrufen, wenn Sie für die Registrierung den vollständigen Widerruf vermerken wollen.
Insofern nur die Vorsorgeverfügung gegenüber einem oder mehreren Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuern widerrufen bzw. ein Widerruf einer oder mehrerer Vorsorgeangelegenheit/en durchgeführt werden soll, ist die Schaltfläche Teilweise Widerrufen zu nutzen.
Sind zur ausgewählten Vorsorgeverfügung keine Bevollmächtigten/vorgeschlagenen Betreuer oder Vorsorgeangelegenheit/en erfasst, ist die Schaltfläche Teilweise Widerrufen inaktiv.
1. Widerruf einer Vorsorgeangelegenheit(en) (teilweiser Widerruf)
Die Eingabeseite „Teilweiser Widerruf - Vorsorgeangelegenheit" öffnet sich. In der Sektion Auswahl der Vorsorgeangelegenheit sind die erfassten Vorsorgeangelegenheiten aufgeführt. Hier ist zu beachten: Der Ehegattenwiderspruch kann nicht widerrufen werden.
Sie können, indem Sie den Haken aus der Auswahlbox (Checkbox) entfernen, die damit verbundene Vorsorgeangelegenheit widerrufen.
Mit dem Entfernen des Hakens erscheint eine Rückfrage, ob Sie sicher den Widerruf für diese Vorsorgeangelegenheit eintragen möchten sowie der Hinweis, dass dieser Widerruf vermerkt wird.
Wenn Sie widerrufen möchten, betätigen Sie die Schaltfläche Ja. Über Abbrechen können Sie den Vorgang ohne Eintragung eines Widerrufs beenden.
Nach Erfassung des Widerrufs zu einer Vorsorgeangelegenheit wird diese als Widerrufen gekennzeichnet.
Sie werden auf die Datenprüfungsseite weitergeleitet. Bitte prüfen Sie, ob der Widerruf zur Vorsorgeangelegenheit richtig erfasst ist. Mit dem Mausklick auf die Sektion Auswahl der Vorsorgeangelegenheit wird diese geöffnet und kann nochmals überprüft werden.
Mit Betätigung der Schaltfläche Bestätigen wird der Widerruf zur Vorsorgeverfügung in das Register eingetragen.
Dokumente teilweiser Widerruf von Vorsorgeangelegenheit/en
Folgende Dokumente stellt das Zentrale Vorsorgeregister im Anschluss an einen teilweisen Widerruf zur Verfügung:
- Bestätigung des teilweisen Widerrufs für den Notar bzw. den Notariatsverwalter oder den Rechtsanwalt bzw. Betreuungsverein,
- Mitteilung über den teilweisen Widerruf für den Vorsorgenden.
2. Widerruf einer Vertrauensperson (teilweiser Widerruf)
Wählen Sie Teilweise Widerrufen (Vertrauensperson), wenn Sie einen Widerruf gegenüber einzelnen Vertrauensperson (Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuern) erfassen möchten.
Die Eingabeseite Teilweiser Widerruf - Dateneingabe öffnet sich. Im Abschnitt Bevollmächtigte/ vorgeschlagene Betreuer sind die erfassten Vertrauenspersonen aufgeführt.
In der Spalte Aktionen am rechten Bildschirmrand haben Sie die Möglichkeit, sich die Angaben der Vertrauensperson über das Augen-Symbol anzusehen oder über das Widerrufs-Symbol den teilweisen Widerruf für diese Vertrauensperson zu erfassen.
Mit Betätigen des Widerrufs-Symbols gibt es eine Rückfrage, ob Sie den Widerruf für diesen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer wirklich erfassen möchten.
Wenn Sie widerrufen möchten, betätigen Sie die Schaltfläche Ja. Über Abbrechen können Sie den Vorgang ohne Eintragung eines Widerrufs beenden.
Nach Erfassung des Widerrufs zu einem Bevollächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer wird dieser als widerrufen gekennzeichnet. Die Daten der Person bleiben im Register erhalten.
Das ZVR leitet Sie zurück auf die Dateneingabeseite. Der betroffene Bevollmächtigte wird mit der Kennzeichnung „Widerrufen“ angezeigt.
Über den runden Pfeil am rechten Bildschirmrand können Sie den Widerruf rückgängig machen.
Wollen Sie mit der Eintragung des Widerrufs fortfahren, betätigen Sie die Schaltfläche „Weiter".
Dokumente teilweiser Widerruf für Vertrauensperson(en)
Folgende Dokumente stellt das Zentrale Vorsorgeregister im Anschluss an einen teilweisen Widerruf zur Verfügung:
- Bestätigung des teilweisen Widerrufs für den Notar bzw. den Notariatsverwalter oder den Rechtsanwalt bzw. Betreuungsverein,
- Mitteilung über den teilweisen Widerruf für den Vorsorgenden.
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