Registrierung widerrufen

Das Zentrale Vorsorgeregister unterscheidet zwischen dem teilweisen Widerruf und dem gesamten Widerruf. Wurde die Vorsorgeverfügung nur gegenüber einem Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer widerrufen, hat aber ansonsten weiterhin Bestand, so ist der teilweise Widerruf die richtige Wahl. Wurde die Verfügung insgesamt widerrufen und hat keinen Bestand mehr, ist sie insgesamt zu widerrufen.

Widerruf gegenüber einem Bevollmächtigten (teilweiser Widerruf)

Durch die Registrierung eines teilweisen Widerrufs werden abfragende Betreuungsgerichte und Ärzte, durch die Kennzeichnung Widerrufen auf den Widerruf der Vorsorgeverfügung gegenüber dem betroffenen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuers hingewiesen. Diese Kennzeichnung veranlasst sie zu weiteren Ermittlungen, falls später von einer dieser Personen eine unverändert fortbestehende Verfügung behauptet werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass mit der Eintragung des teilweisen Widerrufs in das Zentrale Vorsorgeregister selbst keine Rechtswirkungen verbunden sind und dieser erst wirksam wird, wenn er derjenigen/demjenigen gegenüber erklärt wird, der/dem die Erteilung der Vorsorgevollmacht erfolgt ist. Das ist regelmäßig die/der Bevollmächtigte. Die Registrierung des teilweisen Widerrufs im ZVR ersetzt nicht die Widerrufserklärung ihr/ihm gegenüber. Die Eintragung des Widerrufs kann auch nicht verhindern, dass die/der Bevollmächtigte unter Vorlage der ihr/ihm ausgehändigten Vorsorgeurkunde weiterhin wirksam Rechtsgeschäfte tätigt.
Zur Vermeidung von Rechtsscheintatbeständen ist daher im Fall des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen, von der/dem Bevollmächtigten alle ausgehändigten Vollmachtsurkunden zurückzufordern.

Widerruf der Vorsorgeverfügung

Durch die Registrierung des Widerrufs werden abfragende Betreuungsgerichte und Ärzte durch die Kennzeichnung Widerrufen auf den Widerruf der Vorsorgeverfügung hingewiesen. Die Kennzeichnung veranlasst sie zu weiteren Ermittlungen, falls später von einer/einem vermeintlich Bevollmächtigten eine fortbestehende Vorsorgevollmacht behauptet werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass mit der Eintragung eines Widerrufs in das Zentrale Vorsorgeregister selbst keine Rechtswirkungen verbunden sind. Der Widerruf der Verfügung wird unter Umständen erst wirksam, wenn er derjenigen/demjenigen gegenüber erklärt wird, der/dem die Erteilung der Verfügung erfolgt ist. Das ist regelmäßig die/der Bevollmächtigte. Die Registrierung des Widerrufs im ZVR ersetzt nicht die Widerrufserklärung ihr/ihm gegenüber. Die Eintragung des Widerrufs kann auch nicht verhindern, dass die/der Bevollmächtigte unter Vorlage der ihr/ihm ausgehändigten Vorsorgeurkunde weiterhin wirksam Rechtsgeschäfte tätigt.
Zur Vermeidung von Rechtsscheintatbeständen ist daher im Fall des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht zu empfehlen, von der/vom Bevollmächtigten alle Vollmachtsurkunden zurückzufordern.

Registrierung (teilweise) widerrufen

Die folgende Anleitung beschreibt, wie Sie einen Widerruf zu einer Registrierung eintragen können.

Gehen Sie wie folgt vor:

Registrierung suchen

Möchten Sie einen Widerruf zu einer Registrierung eintragen, die Sie selbst bzw. Ihre Amtsvorgängerin oder Ihr Amtsvorgänger in das Register eingetragen haben, wählen Sie links im Menü den Menüpunkt Suche. Suchen Sie die gewünschte Registrierung wie im Artikel Registrierung suchen beschrieben.

Beabsichtigen Sie einen Widerruf zu einer Registrierung einzutragen, die nicht Sie selbst bzw. Ihre Amtsvorgängerin oder Ihr Amtsvorgänger in das Register eingetragen haben (sog. Drittwiderruf), ist es zunächst erforderlich, dass Sie sich durch Eingabe des Freischaltcodes legitimieren. Bitte gehen Sie dafür vor, wie im Artikel Zugriff auf eine (fremde) Registrierung beschrieben.

Detailansicht der Registrierung öffnen

Klicken Sie auf die Zeile des gesuchten Eintrags und die Detailansicht der jeweiligen Registrierung öffnet sich.

Betätigen Sie die Schaltfläche Widerrufen.

Auswahl Widerruf oder teilweiser Widerruf

Das ZVR fragt zurück, ob Sie die Registrierung insgesamt oder nur teilweise widerrufen möchten.

Der (gesamte) Widerruf ist zu wählen, wenn für die Registrierung insgesamt der Widerruf vermerkt werden soll. Wurde die Vorsorgeverfügung hingegen nur gegenüber einem oder mehreren Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuern widerrufen, ist teilweiser Widerruf die richtige Wahl.
Sind zur ausgewählten Vorsorgeverfügung keine Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer erfasst, ist die Schaltfläche Teilweise widerrufen inaktiv.

1. Widerruf eines Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuers (teilweiser Widerruf)

Wählen Sie Teilweise widerrufen, wenn Sie einen Widerruf gegenüber einzelnen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuern erfassen möchten.

Die Eingabeseite Teilweiser Widerruf - Dateneingabe öffnet sich. Im Abschnitt Bevollmächtigte/ vorgeschlagene Betreuer sind die erfassten Vertrauenspersonen aufgeführt.

In der Spalte Aktionen am rechten Bildschirmrand haben Sie die Möglichkeit, sich die Angaben der Vertrauensperson über das Auge anzusehen oder über das Widerrufssymbol den teilweisen Widerruf für diese Vertrauensperson zu erfassen.

Mit Betätigen des Widerrufssymbols fragt das ZVR vorsichtshalber noch einmal, ob Sie den Widerruf für diesen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer erfassen möchten.

Nach Erfassung des Widerrufs zu einem Bevollächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer wird dieser als widerrufen gekennzeichnet. Die Daten der Person bleiben im Register erhalten.

Möchten Sie widerrufen, so betätigen Sie die Schaltfläche Ja. Über Abbrechen können Sie den Vorgang ohne Eintragung eines Widerrufs beenden.

Das ZVR leitet Sie zurück auf die Dateneingabeseite. Der betroffene Bevollmächtigte wird mit der Kennzeichnung widerrufen angezeigt.

Über den runden Pfeil am rechten Bildschirmrand können Sie den Widerruf rückgängig machen.

Wollen Sie mit der Eintragung des Widerrufs fortfahren, betätigen Sie die Schaltfläche Weiter.

Sie werden auf die Datenprüfungsseite weitergeleitet. Bitte prüfen Sie, ob der Widerruf zum richtigen Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer erfasst ist.

Mit Betätigung der Schaltfläche Bestätigen wird der Widerruf zur Vorsorgeverfügung in das Register eingetragen.

Dokumente teilweiser Widerruf

Folgende Dokumente stellt das Zentrale Vorsorgeregister im Anschluss an einen teilweisen Widerruf zur Verfügung: 

  • Bestätigung des teilweisen Widerrufs für den Notar bzw. den Notariatsverwalter oder den Rechtsanwalt bzw. Betreuungsverein,
  • Mitteilung über den teilweisen Widerruf für den Vorsorgenden.

2. Widerruf der Vorsorgeverfügung (insgesamt)

Die Eingabeseite Widerruf - Dateneingabe öffnet sich.

Betätigen Sie die Schaltfläche Weiter und Sie werden auf die Datenprüfungsseite weitergeleitet.

Mit Klick auf Bestätigen, wird der Widerruf in das Register eingetragen.

 

Dokumente Widerruf

Folgende Dokumente stellt das Zentrale Vorsorgeregister im Anschluss an einen teilweisen Widerruf zur Verfügung: 

  • Bestätigung des Widerrufs für den Notar bzw. den Notariatsverwalter oder den Rechtsanwalt bzw. Betreuungsverein,
  • Mitteilung über den Widerruf für den Vorsorgenden.