Widerruf zurücknehmen

Die folgende Anleitung beschreibt, wie Sie einen irrtümlich zu einer Registrierung eingetragenen Widerruf zurücknehmen können.

Die Rücknahme eines Widerrufs dient lediglich dazu, einen irrtümlich eingetragenen Widerruf rückgängig zu machen.
Sie ist nur bei Registrierungen möglich, die die Notarin oder der Notar bzw. die Notariatsverwalterin oder Notariatsverwalter selbst vorgenommen haben und setzt voraus, dass seit der Eintragung des Widerrufs keine Änderungen an der Registrierung erfolgt sind. Die Rücknahme des Widerrufs erfolgt immer vollständig, d.h. inklusive aller weiteren Änderungen (z.B. Adresse), die im Rahmen des Widerrufs durchgeführt wurden. Sie ist gebührenfrei.

Registrierung suchen

Möchten Sie den irrtümlich zu einer Registrierung erfassten Widerruf zurücknehmen, wählen Sie links im Menü den Menüpunkt Suche. Suchen Sie die gewünschte Registrierung wie im Artikel Registrierung suchen beschrieben.

Detailansicht der Registrierung öffnen

Klicken Sie auf die Zeile des gesuchten Eintrags und die Detailansicht der jeweiligen Registrierung öffnet sich.

Betätigen Sie die Schaltfläche Rücknahme des Widerrufs.

Das ZVR weist darauf hin, dass die Registrierung mit Rücknahme des Widerrufs in den Datenstand vor Widerruf zurückgesetzt wird. Dies ist relevant, falls gleichzeitg mit Eintragung des Widerrufs auch andere Daten der Registrierung, bspw. Adressen, geändert worden sind. Diese Änderungen müssten Sie nach Rücknahme des Widerrufs erneut vornehmen.

Möchten Sie die Rücknahme des Widerrufs vornehmen, bestätigen Sie mit Ja.

Die erfolgreiche Rücknahme des Widerrufs wird bestätigt und im Registerverlauf protokolliert.