Bitte beachten Sie, diese Funktionalität wird seitens des Zentralen Vorsorgeregisters zum 31.08.2024 eingestellt und nicht mehr unterstützt.


XML-Upload

  • Rufen Sie die Anmeldeseite des Zentralen Vorsorgeregisters auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an Ihrem Benutzerkonto an. Wenn Sie noch nicht über ein Benutzerkonto verfügen oder Ihre Kennungsdaten verloren haben, finden Sie weiterführende Informationen in der Anleitung für Benutzerkonto einrichten und verwalten.

  • Wählen Sie im Menü den Menüpunkt XML-Upload. Die Seite XML-Upload öffnet sich.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche Datei auswählen(.xml) und wählen die passende XML-Datei aus.
  • Klicken Sie anschließend auf Hochladen. Wenn die XML-Datei erfolgreich importiert wurde, erhalten Sie eine Erfolgsmeldung. Die neu angelegte Registrierung finden Sie über die Suche.

Sie werden auf die Seite Neue Registrierung via XML-Upload - Eingangsbestätigung weitergeleitet, wo Ihnen bestätigt wird, dass Ihre Eingaben gespeichert wurden, und die ZVR-Registernummer für die von Ihnen angelegte Registrierung angezeigt wird. Wenn Gebührenerhebung über den Vielmelder ausgewählt ist, werden hier auch die Dokumente zur Registrierung angeboten.

Dokumente

Folgende Dokumente stellt das Zentrale Vorsorgeregister Vielmeldern im Anschluss an die Registrierung zur Verfügung: 

  • Eintragungsbestätigung (Bestätigung an den Vielmelder, dass und mit welchen Daten eine Registrierung erstellt wurde).
  • Eintragungsmitteilung (Mitteilung zur Weiterleitung an den Vielmelder, dass und mit welchen Daten eine Registrierung erstellt wurde).
  • ZVR-Ausweis, sofern diese Einstellung gewählt wurde.
  • Rechnung (das Dokument wird nur dann zur Verfügung gestellt, wenn die Gebührenerhebung über den Vielmelder gewählt wurde und dieser Einzelabrechnungen beantragt hat) .

Wenn Sie die Gebühren für den Vollmachtgeber verauslagen, werden Ihnen die Dokumente mit Abschluss des Registrierungsvorgangs über die Anwendung bereitgestellt. Werden die Gebühren hingegen beim Vollmachtgeber erhoben, werden die Dokumente an Ihre beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet, sobald die Gebühren durch den Vollmachtgeber beglichen worden sind.

Daneben versendet das Zentrale Vorsorgeregister eine Benachrichtigung gemäß Art. 13, 14 DS-GVO an Personen, die als Bevollmächtigte oder vorgeschlagene Betreuer benannt wurden.