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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
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- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Abrechnungseinstellungen verwalten
Grundsätzliche Informationen zur Abrechnungseinstellung
Mit Einführung der Sammelabrechnung wurde der Rechnungstyp für alle Vielmelder auf Sammelabrechnung voreingestellt. In der Sammelabrechnung werden nur diejenigen Registrierungen abgerechnet, für die in der Anwendung des Zentralen Vorsorgeregisters die Gebührenerhebung beim Vielmelder gewählt wurde. Registrierungen, für die die Gebührenerhebung beim Vollmachtgeber gewählt wurde, werden unabhängig vom Rechnungstyp Sammelabrechnung mit dem Vollmachtgeber abgerechnet. Sofern Sie statt einer Sammelrechnung eine Abrechnung bei Einzelrechnung wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Falls Sie Einzelabrechnung gewählt haben, können Sie wählen, welcher Rechnungsempfänger für Einzelabrechnungen im Zentralen Vorsorgeregister voreingestellt wird. Sie können hierbei wählen, ob die Gebühren gegenüber dem Vollmachtgeber verauslagt werden oder die Gebührenerhebung direkt beim Vollmachtgeber erfolgen soll. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Hinterlegung der Bankverbindung ist erforderlich, wenn Sie mit der Bundesnotarkammer per SEPA-Basislastschrift abrechnen wollen. Das Hinterlegen einer Bankverbindung erfolgt idealerweise bereits bei der Anmeldung als registrierter Vielmelder im Zentralen Vorsorgeregister. Details finden Sie dazu unter Benutzerkonto einrichten.
Nachfolgend finden Sie Anleitungen dazu, wie Sie
eine Bankverbindung bei der Bundesnotarkammer hinterlegen,
Ihre Rechnungseinstellungen verwalten,
Ihre Zahlungseinstellungen verwalten,
Ihre Sammelabrechnungen einsehen.
können.
Bankverbindung hinterlegen
- Sofern Sie bei dem ursprünglichen Antrag zur Registrierung als Vielmelder gemaß 4 Abs. 3 VRegGebS kein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt haben oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen, verwenden Sie bitte das Formular AL.
- Senden Sie uns das ausgefüllte Fomular per E-Mail an abrechnung@vorsorgeregister.de. Um Ihren Antrag zu bearbeiten benötigen wir folgende Angaben:
- Ihren Namen als institutioneller Vielmelder,
- Ihre aktuelle Anschrift,
- Ihren Benutzernamen, sowie
- das ausgefüllte und unterschiebene Formular AL.
- Sie erhalten im Anschluss von uns ein Bestätigungsschreiben mit dem Nachweis der eingetragenen Daten für Ihre Unterlagen.
Rechnungseinstellungen verwalten (Wechsel zwischen Sammel- und Einzelabrechnung sowie Voreinstellung des Rechnungsempfängers)
- Beim Rechnungstyp können Sie zwischen Einzel- und Sammelabrechnung wählen.
- Haben Sie sich für eine Einzelabrechnung entschieden, können Sie sich aussuchen, welcher Rechnungsempfänger für Einzelabrechnungen im Zentralen Vorsorgeregister voreingestellt wird. Sie können hierbei wählen, ob die Gebühren gegenüber dem Vollmachtgeber verauslagten werden oder die Gebührenerhebung direkt beim Vollmachtgeber erfolgen soll.
- Um den aktuell hinterlegten Rechnungstyp sowie den voreingestellten Rechnungsempfänger bei der Bundesnotarkammer zu ändern, wenden Sie sich bitte an abrechnung@vorsorgeregister.de. Um Ihren Antrag zu bearbeiten benötigen wir folgende Angaben:
- Ihren Namen als institutioneller Vielmelder,
- Ihre aktuelle Anschrift,
- Ihren Benutzernamen, sowie die
- Angabe ob die Abrechnung per Einzel- oder Sammelrechnung und oder der Vollmachtgeber oder Sie voreingestellter Rechnungsempfänger gewünscht ist.
- Sie erhalten im Anschluss von uns ein Bestätigungsschreiben mit dem Nachweis der geänderten Daten für Ihre Unterlagen.
Zahlungseinstellungen verwalten (Wechsel zwischen Lastschrift und Überweisung)
- Bei der Zahlungsart können Sie zwischen Überweisung und Lastschrift wählen. Sofern bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist bereits eine Bankverbindung bei der Bundesnotarkammer hinterlegt (siehe auch Bankverbindung hinterlegen).
- Um den aktuell hinterlegten Zahlungstyp bei der Bundesnotarkammer zu ändern, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Benutzernamens an abrechnung@vorsorgeregister.de. Um Ihren Antrag zu bearbeiten benötigen wir folgende Angaben:
- Ihren Namen als institutioneller Vielmelder,
- Ihre aktuelle Anschrift,
- Ihren Benutzernamen, sowie die
- Angabe ob als Zahlungstyp Lastschrift oder Überweisung gewünscht ist.
- Sie erhalten im Anschluss von uns ein Bestätigungsschreiben mit dem Nachweis der geänderten Daten für Ihre Unterlagen.
Sammelabrechnungen einsehen
In dieser Anleitung wird erläutert, wie Sie Ihre Sammelabrechnungen einsehen können.
- Rufen Sie die Anmeldeseite des Zentralen Vorsorgeregisters auf.
Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort an Ihrem Benutzerkonto an.
- Wählen Sie im Menü den Navigationspunkt Sammelabrechnungen. Die Anzeige richtet sich danach, ob Sie die Abrechnung per Sammelabrechnung gewählt haben und für Sie bereits eine Sammelabrechnung erzeugt wurde.
Sofern bereits Sammelabrechnungen für Sie erstellt wurden, können Sie diese nun einsehen.
Klicken Sie auf den Aktionsbutton, um die Sammelabrechnung herunterzuladen.
Sobald eine neue Sammelabrechnung erstellt wird, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung über Ihre beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegte E-Mail-Adresse.
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