Einrichtungen
Registrierung löschen
Die folgende Anleitung beschreibt, wie Sie eine von Ihnen vorgenommene Registrierung löschen können.
Ist die betroffene Vorsorgeverfügung widerrufen worden, so empfehlen wir, im Zentralen Vorsorgeregister statt der Löchung den Widerruf einzutragen. Die Registrierung des Widerrufs hat gegenüber der Löschung den Vorteil, dass abfragende Betreuungsgerichte oder Ärzte auf den Widerruf der Verfügung hingewiesen werden. In diesem Fall können die Betreuungsgerichte oder Ärzte weitere Nachforschungen veranlassen, wenn dies notwendig sein sollte.
Bitte beachten Sie, dass die Daten mit Löschung einer Registrierung unwiederbringlich aus dem ZVR entfernt werden und der Vorgang nicht rückgängig gemacht werden kann.
Registrierung suchen
Sie können eine Registrierung nur löschen, wenn Sie selbst sie in das Register eingetragen haben. Bitte wählen Sie links im Menü den Menüpunkt Suche. Suchen Sie die gewünschte Registrierung wie im Artikel Registrierung suchen beschrieben.
Für die Löschung einer nicht von Ihnen oder Ihrem Amtsvorgänger vorgenommenen Registrierung wenden Sie sich bitte an unseren Support unter info@vorsorgeregister.de.
Die Eingabeseite Löschung - Dateneingabe öffnet sich.
Bitte prüfen Sie, ob es sich um die Registrierung handelt, die Sie löschen möchten.
Prüfen Sie bitte auch, ob die Adressdaten des Vorsorgenden aktuell sind und aktualisieren Sie diese falls nötig. Die aktuellen Daten werden benötigt, damit die Löschbestätigung mit korrekter Adresse generiert und nachfolgend zugestellt werden kann. Mit Löschung der Registrierung werden selbstverständlich auch die Daten des Vorsorgenden vollständig gelöscht.
Betätigen Sie sodann die Schaltfläche Weiter.
Die Seite Löschung - Datenprüfung öffnet sich und bietet erneut die Möglichkeit der Prüfung.
Sind Sie sicher, dass Sie die Registrierung löschen möchten und die Daten des Vorsorgenden sind aktuell, betätigen Sie die Schaltfläche Bestätigen.
Bestätigen Sie die Rückfrage mit Ja, sofern Sie die Registrierung löschen möchten.