15.11.2021

Aufhebung einer vorläufigen Amtsenthebung

Um die Aufhebung der vorläufigen Amtsenthebung einer Notarin oder eines Notars im Notarverzeichnis einzutragen, führen Sie folgende Schritte aus:

Wenn die Notarin bzw. der Notar endgültig seines Amtes enthoben wurde, ist nicht die Aufhebung der vorläufigen Amtsenthebung in das Notarverzeichnis einzutragen, sondern
die endgültige Amtsenthebung.
Das gilt selbst dann, wenn der Amtsenthebung eine vorläufige Amtsenthebung vorangegangen ist. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Wirksamkeitsende

  • Wählen Sie den Menüpunkt Amtstätigkeit einsehen und bearbeiten.
  • Geben Sie den Vor- und Nachnamen der Person ein, zu der Sie die Aufhebung der vorläufigen Amtsenthebung erfassen möchten, und betätigen Sie die Schaltfläche Suchen.
  • Wählen Sie aus den Suchergebnissen die passende Amtstätigkeit aus und betätigen die Schaltfläche Details anzeigen.
  • Wählen Sie in der oberen Menüleiste die Karteikarte Amtstätigkeit aus. 
  • Aktivieren Sie unter Vorläufige Amtsenthebung die Schaltfläche BearbeitenEs öffnet sich eine Eingabemaske zur Erfassung von Angaben zur vorläufigen Amtsenthebung.
  • Geben Sie in das Eingabefeld Wirksam bis das Datum des letzten Tages ein, an dem die vorläufige Amtsenthebung wirksam ist.
  • Betätigen Sie nun die Schaltfläche Speichern. Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, die Sie bestätigen müssen.
  • Drücken Sie auf Speichern.
  • Der Datensatz wird nun gespeichert. Um den Vorgang abzuschließen, ist die Beendigung der vorläufigen Amtsenthebung noch zu signieren.

Rückgabe der Aktenverwahrung (Notariatsverwaltung)

1. Bearbeitung der Amtstätigkeit zur Notariatsverwaltung
  • Zunächst muss die Amtstätigkeit des Notariatsverwalters / der Notariatsverwalterin beendet werden. Siehe hierzu auch Amtstätigkeit beenden.
  • Sodann ist die Aktenverwahrung an die Amtstätigkeit zurückzugeben, zu der Sie die Beendigung der vorläufigen Amtsenthebung erfasst haben. 
  • Wählen Sie dazu in der oberen Menüleiste die Karteikarte Aktenverwahrung aus.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche Hinzufügen.
  • Tragen Sie die entsprechenden Daten zum Zeitraum und Umfang der Aktenverwahrung ein. Der Zeitraum sollte dem Zeitraum der vorläufigen Amtsenthebung entsprechen.
  • Wählen Sie nun die Amtstätigkeit, deren vorl. Amtsenthebung beendet worden ist als Verwahrstelle aus.
  • Zur Auswahl steht Ihnen die Suche zur Verfügung.

  • Klicken Sie anschließend auf Speichern.

2. Bearbeitung der Amtstätigkeit, deren vorläufige Amtsenthebung beendet worden ist
  • Gehen Sie nun zurück zu der Amtstätigkeit, deren vorläufige Amtsenthebung beendet worden ist.
  • Wählen Sie in der oberen Menüleiste die Karteikarte Aktenverwahrung aus.
  • Löschen Sie zunächst im oberen Abschnitt der Aktenverwahrung die Verwahrstelle, indem Sie die Schaltfläche Papierkorb betätigen. Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, die Sie bestätigen müssen.
  • Sollten bereits verwahrte Aktenbestände im Rahmen der vorläufigen Amtsenthebung an die Notariatsverwaltung übergeben worden sein, ist zusätzlich die Schaltfläche Alle Verwahrstellen entfernen zu betätigen. Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, die Sie bestätigen müssen.

Rückgabe der Aktenverwahrung (Gericht)

  • Sie bearbeiten weiter die Amtstätigkeit, zu der die vorläufige Amtsenthebung beendet worden ist.
  • Wählen Sie in der oberen Menüleiste die Karteikarte Aktenverwahrung aus.
  • Löschen Sie zunächst im oberen Abschnitt der Aktenverwahrung die Verwahrstelle (Amtsgericht), indem Sie die Schaltfläche Papierkorb betätigen. Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, die Sie bestätigen müssen.
     
  • Betätigen Sie sodann im unteren Abschnitt der Aktenverwahrung bitte die Schaltfläche Alle Verwahrstellen entfernen. Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, die Sie bestätigen müssen.
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