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- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
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Um die vorläufige Amtsenthebung eines Notars oder einer Notarin im Notarverzeichnis einzutragen, erfassen Sie bitte in nachfolgender Reihenfolge:
- den Wirksamkeitsbeginn der vorläufigen Amtsenthebung und soweit erforderlich
- die Bestellung eines Notariatsverwalters mit entsprechender Aktenverwahrung
Wirksamkeitsbeginn
- Wählen Sie den Menüpunkt Amtstätigkeit einsehen und bearbeiten.
- Geben Sie den Vor- und Nachnamen der Person ein, zu der Sie die vorläufige Amtsenthebung erfassen möchten, und betätigen Sie die Schaltfläche Suchen.
- Wählen Sie aus den Suchergebnissen die passende Amtstätigkeit aus und betätigen die Schaltfläche Details anzeigen.
- Wählen Sie in der oberen Menüleiste die Karteikarte Amtstätigkeit aus.
- Scrollen Sie nach unten und aktivieren Sie unter Vorläufige Amtsenthebung die Schaltfläche Bearbeiten. Es öffnet sich eine Eingabemaske zur Erfassung der vorläufigen Amtsenthebung.
- Geben Sie in das Eingabefeld Wirksam ab das Datum des ersten Tages ein, ab dem der Notar bzw. die Notarin vorläufig seines Amtes enthoben ist.
- Erfassen Sie nun, ob der Notar/die Notarin von einem Notarvertreter/einer Notarvertreterin vertreten wird oder ob die Akten von einem Notariatsverwalter/einer Notariatsverwalterin oder der Notarkammer (alt: dem Gericht) verwahrt werden. Wählen Sie hierfür das passende Kontrollkästchen aus.
- Betätigen Sie nun die Schaltfläche Speichern. Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage, ob Sie die vorläufige Amtsenthebung zu der Amtstätigkeit eintragen möchten.
- Wenn Sie die Aktion fortsetzen wollen, betätigen Sie die Schaltfläche Ja.
- Der Datensatz wird nun gespeichert. Um den Vorgang abzuschließen, ist die Eintragung der vorläufigen Amtsenthebung noch zu signieren.
- Fahren Sie nun fort und erfassen, je nach Sachlage, die Daten des Notariatsverwalters oder der Notarkammer als Verwahrstelle sowie die zugewiesene Aktenverwahrung bzw. die entsprechende Notarvertretung!
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