15.11.2021

NRW: Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht mit VOKAR

In Nordrhein-Westfalen wurde zum 01. März 2022 das Verzeichnis der mit einem landesnaturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht (§§ 74 LNatSchG NRW i. V. m. § 66 BNatSchG) belasteten Grundstücke („VOKAR“) veröffentlicht.

Das Verzeichnis wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) betrieben und ist ab dem 1. März 2022 unter https://www.vokar.nrw.de und Verwendung Ihrer Zugangsdaten der Bundesnotarkammer (u.a. auch in XNP oder ZTR/ZVR verwendet) erreichbar. Bei weiteren Fragen zur VOKAR-Anwendung wenden Sie sich bitte an den Betreiber.

Die VOKAR-Anwendung erzeugt sowohl Negativbescheide (es besteht kein Vorkaufsrecht) als auch Positivbescheide (es besteht ein Vorkaufsrecht), jeweils mit einer mindestens fortgeschrittenen elektronischen Signatur. Im Falle eines Positivbescheids, hat der Notar/die Notarin die Anfrage, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt oder hierauf verzichtet wird – ggfs. mit unmittelbarer oder alternativ abgestufter Übersendung einer Abschrift des Kaufvertrages – an die zuständige Bezirksregierung zu übersenden.

Hierzu können Notarinnen und Notare ein vereinfachtes elektronisches Verfahren unter Nutzung von XNP und des besonderen elektronischen Notarpostfachs (beN) nutzen, das nachfolgend beschrieben wird. 

Zusammenfassend gliedert sich das Vorgehen in XNP in vier Schritte, wobei die Schritte zwei bis vier nur bei einem Positivbescheid anfallen und Schritt 3. bei der Wahl eines zweistufigen Verfahrens (Übermittlung einer Abschrift des Kaufvertrags erst auf gesonderte Anfrage) möglicherweise auseinanderfällt:

  1. optionale Signaturprüfung des Positivbescheids
  2. Erstellung eines Anschreibens an die Bezirksregierung zur Prüfung und Mitteilung des Vorkaufsrechtsverzichts
  3. Übermittlung von Anschreiben, Positivbescheid und ggf. Lageplan via beN mit festgelegtem Nachrichtenbetreff an die zuständige Bezirksregierung
  4. Empfang des Bescheids der Bezirksregierung

Die Anbringung von Signaturen oder Erstellung von Vermerken anlässlich der Übermittlung an die Bezirksregierung durch Notarinnen und Notare ist nicht notwendig. 

1. Optional: Signaturprüfung des VOKAR-Bescheids

Der durch VOKAR ausgestellte Bescheid (PDF-Dokument) ist mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen. Diese können Sie in XNP im Modul "Kartenverwaltung" (Menüleiste links, unterhalb der Notarvertreterverwaltung) überprüfen. 

Beachten Sie bitte, dass die im PDF-Dokument enthaltene Signatur derzeit nicht im Modul "Dokumente", sondern nur im Modul "Kartenverwaltung" von XNP prüfbar ist.

Gehen Sie für die Signaturprüfung wie in der Onlinehilfe zur Signaturprüfung mittels Kartenverwaltung beschrieben vor. Sie können wie ebenda beschrieben auch den dabei erzeugten Signaturprüfbericht aus der Anwendung im PDF-Format herunterladen.

Vergewissern Sie sich, dass das Signaturprüfergebnis positiv ist und mindestens folgende Positivmeldungen enthält (derzeitiger Wortlaut der Prüfzusammenfassung im ersten Teil des Signaturprüfberichts): 

Folgende Informationen zum Signaturzertifkat sollen im Prüfbericht derzeit (Stand: März 2022) ersichtlich sein: 

  • Aussteller des Signaturzertifikats:
    • Länderkennung: DE
    • Name DOI CA 8
    • Organisation: PKI-1-Verwaltung
  • Inhaber des Signaturzertifikats: 
    • Länderkennung: DE
    • Name: GRP: VOKAR Umwelt
    • Organisation: NRW
  • Zertifikatsdetails (Signaturzertifikat): 
    • Seriennummer: 521545098634626 (01DA57AE56A582)

Beachten Sie bitte, dass das durch VOKAR angewandte Signaturzertifikat gewechselt werden kann (und vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes des Zertifikats auch muss). Die aktuell gültigen Zertifikate entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen seitens VOKAR.  

Die Erstellung eines notariellen Prüfvermerks für dieses Dokument ist nicht notwendig

Nach Signaturprüfung des Dokumentes können Sie das Modul Kartenverwaltung schließen.

2. Erstellung eines Anschreibens an die zuständige Bezirksregierung

Erstellen Sie (außerhalb von XNP) ein Anschreiben an die gemäß VOKAR-Bescheid zuständige Bezirksregierung im PDF-Format.

Einen Vorschlag zum Inhalt finden Sie bei Bremkamp, RNotZ 2021, 518 (524).

3. Übermittlung der Vorkaufsrechtsverzichtsanfrage an die zuständige Bezirksregierung

Sie können nun die zuständige Bezirksregierung mittels einer EGVP-Nachricht anfragen, ob diese auf das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht verzichtet. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

Nach der Anmeldung in XNP erstellen Sie eine neue Nachricht im besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) durch Klick auf "Neue Nachricht" in der Navigationsleiste von XNP (links) unterhalb des Menüeintrags "beN". 

Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert die PIN des beN-Postfaches einzugeben. Nach Eingabe und Bestätigung der beN-Postfach-PIN öffnet sich die Ansicht zur Erstellung neuer Nachrichten.

Über einen Klick auf das Adressatenfeld bzw. den "An:"-Button gelangen Sie in die Ansicht der Empfängersuche. 

Suchen Sie das Empfängerpostfach der zuständigen Bezirksregierung über die Suchmaske. 

Die zuständige Bezirksregierung inkl. EGVP-bzw. SAFE-ID geht aus dem durch VOKAR erstellten Positivbescheid hervor.

Somit können Sie einerseits über den Namen der Bezirksregierungsbehörde (Suchfeld "Name/Organisation") suchen als auch über die konkrete im VOKAR-Bescheid angegebene EGVP- bzw. SAFE-ID. 
Zur Suche mittels EGVP- bzw. SAFE-ID klicken Sie bitte im Suchdialog auf die Bereichsüberschrift "IDs und Domänen". Es werden sodann zwei weitere Eingabefelder und zugehörige Checkboxen sichtbar. Im Suchfeld "EGVP-ID" können Sie die EGVP- bzw. SAFE-ID aus dem VOKAR-Positivbescheid angeben. 

Beachten Sie bitte, dass eine Suche mittels "EGVP-ID" nur vollständige Übereinstimmungen bzgl. des Suchbegriffs (EGVP-ID) findet. Sie müssen somit die vollständige EGVP- bzw. SAFE-ID angeben, um einen Treffer zu erzeugen. 
Wir empfehlen daher, vorab den VOKAR-Bescheid in einem PDF-Tool zu öffnen und die angegebene EGVP- bzw. SAFE-ID in die Zwischenablage zu kopieren. Sodann kann im Suchfeld mittels Tastenkombination STRG+V der Wert eingefügt werden.

Wählen Sie den gefundenen Empfänger aus der Trefferliste aus und bestätigen Sie die Auswahl durch Klick auf den Button "Übernehmen". 

Sie gelangen zurück in die Übersicht zur Erstellung einer beN-Nachricht. 

Die Bezirksregierungen von NRW bitten zum Zwecke einer erleichterten Zuordnung und Bearbeitung dieser Anfragen darum, den Betreff der Nachricht mit LNatSchG NRW zu versehen. 

Fügen Sie der Nachricht folgende Anlagen bei: 

  • erstelltes Anschreiben im PDF-Format
  • VOKAR-Postivbescheid im PDF-Format
  • ggfs. im einstufigen Verfahren eine Abschrift des Kaufvertrags im PDF-Format
  • sofern notwendig (bei Teilflächenverkäufen): Lageplan mit gekennzeichneter verkaufter Teilfläche (vorzugsweise im PDF-Format)

Sofern Ihrerseits benötigt, können Sie weitere Nachrichtenkennzeichen (bspw, Aktenzeichen) erfassen. 

Im Nachrichtentext können Sie eine formlose Nachricht angeben. 

Mit Klick auf den Button "Senden" übermitteln Sie die Anfrage an die Bezirksregierung. 

Sofern für Ihre Unterlagen notwendig können Sie sich eine Empfangsbestätigung der gesendeten Nachricht ausgehend von der beN-Ordneransicht gesendeter Nachrichten erstellen lassen, vgl. Onlinehilfe von beN.

4. Empfang und Speicherung durch die Bezirksregierung ausgestellter Bescheide

Die Bezirksregierung prüft die erhaltene Vorkaufsrechtsanfrage und übermittelt Ihre Antwort als EGVP-Nachricht in Ihr beN-Postfach.

Zur dauerhaften Speicherung der Bescheide und Nachrichten empfehlen wir Ihnen die von den Bezirksregierungen eingehenden beN-Nachrichten zu exportieren, vgl. Onlinehilfe von beN

Im Falle eines Vorkaufsrechtsverzichts übermittelt die Bezirksregierung auch ihren Verzichtsbescheid über das EGVP an Ihr beN-Postfach. Dieser kann wie oben aufgeführt über das Modul "Kartenverwaltung" in XNP ebenfalls einer Signaturprüfung unterzogen werden. 

Im Falle des zweistufigen Verfahrens und wenn ein Erwerb durch das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich in Betracht kommt, fordert die Bezirksregierung von Ihnen eine vollständige Abschrift des Grundstückkaufvertrages an und prüft erst daraufhin abschließend.
Übermitteln Sie in diesem Falle den Grundstückskaufvertrag entsprechend der vorherigen Anleitung an die Bezirksregierung. Sollten Sie dem Grundstückskaufvertrag einen entsprechenden Beglaubigungsvermerk und eine elektronische Signatur anfügen wollen, können Sie hierfür das Modul Dokumente nutzen (vgl. Onlinehilfe zum Modul Dokumente). Sie können wie ebenda beschrieben auch aus dem Modul Dokumente direkt eine Versendung via beN an die Bezirksregierung auslösen.