Einrichtungen
13.01.2023
Kammerbeitritt
Notarinnen und Notare, welche außerhalb ihres ursprünglichen Kammerbezirks tätig sind oder Notarvertreterinnen und Notarvertreter, welche Notarvertretungen in weiteren als dem ursprünglichen Kammerberzirk übernehmen, können in der Schlüsselverwaltung den Beitritt zu einer weiteren Notarkammer beantragen.
Voraussetzung für den Antrag zum Beitritt zu einer weiteren Notarkammer ist die Eintragung im Notarverzeichnis von Amtstätigkeiten und/oder Notarvertretungen, die unterschiedlichen Kammerbezirken zugeordnet sind (Bsp. Notariatsverwaltung in Brandenburg, Notarvertretung in Sachsen). Andernfalls steht Ihnen die Karteikarte Kammerbeitritt in der Kartenverwaltung zur Funktionalität der Schlüsselverwaltung nicht zur Verfügung.
Kammerbeitritt auslösen
- Melden Sie sich mit der für die beizutretende Notarkammer autorisierten N-Karte an der Kartenverwaltung an und wechseln Sie in die Schlüsselverwaltung.
- Ist eine gültige Notarvertretung oder Amtstätigkeit im Notarverzeichnis eingetragen, ist der Reiter Kammerbeitritt sichtbar, öffnen Sie diesen per Klick.