Asynchrone Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe kann von Notarinnen und Notaren, Notarvertreterinnen und Notarvertretern genutzt werden und dient dazu, die N-Karten von Notarvertreterinnen und Notarvertretern mit dem zur vertretenen Amtstätigkeit gehörenden Schlüssel für die elektronischen Urkundensammlung auszustatten.

Der Ablauf der Schlüsselübergabe ist in vier Schritte gegliedert. Bitte beachten Sie die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung.

Voraussetzungen für die Schlüsselübergabe:

Auf Seite der Notarin bzw. des Notars  ("Schlüssel-Übergeber"):

  • Die Amtstätigkeit muss initialisert worden sein (der Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung wurde für diese Amtstätigkeit erstellt).
  • Es liegt eine aktivierte und initialisierte N-Karte der Amtstätigkeit inkl. zugehöriger PIN vor.

Auf Seite der Notarvertretung ("Schlüssel-Empfänger"):

  • Es liegt eine aktivierte N-Karte inkl. zugehöriger PIN vor
  • Bei Notarvertretungen im Zuständigkeitsbereich weiterer Notarkammern: Die N-Karte muss in die KeyDomain der weiteren Notarkammer aufgenommen worden sein (siehe auch Abschnitt "Kammerbeitritt").

Allgemein:

  • Schlüssel-Übergeber und Schlüssel-Empfänger arbeiten an unterschiedlichen Orten
  • Die Beteiligten nutzen separate XNP-Zugänge, Login-Kontext ist die Amtstätigkeit, für welche der Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung übertragen werden soll
  • Es liegt jeweils ein Kartenlesegerät vor und die N-Karten sind gesteckt
  • Die Notarvertreterbestellung wurde durch die Notarkammer ins Notarverzeichnis eingetragen

Die folgenden Schritte werden abwechselnd und zeitlich nacheinander von der Notarin bzw. dem Notar und der gewählten Vertretung durchgeführt. Ein Prozessschritt kann erst begonnen werden, wenn der vorherige Prozessschritt erfolgreich durchgeführt wurde.

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