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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
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- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
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- Technischer Bereich
Bemerkungen
Sofern zur Verwahrungsmasse weitere Angaben (§ 25 Abs. 4 NotAktVV) aufzunehmen sind, deren Erfassung nicht bereits auf den vorgesehenen Karteikarten in strukturierter Form möglich ist, können Sie diese auf der Karteikarte Bemerkungen erfassen.
Auf der Karteikarte Bemerkungen dürfen keine organisatorischen Büroabläufe, bspw. Anweisungen/Informationen an Mitarbeiter o. ä., erfasst werden.
Eine Bemerkung muss nicht zwingend bei Neuanlage und Ersteintragung einer Verwahrungsmasse erfasst werden. Sie kann auch nach Ersteintragung zur Verwahrungsmasse hinzugefügt werden, ohne dass diese Ergänzung in einem zu bestätigenden Korrekturvermerk zu dokumentieren ist.
Erfassen einer Bemerkung
Zu einer Verwahrungsmasse können Sie beliebig viele Bemerkungen durch Betätigen der Schaltfläche Bemerkung hinzufügen erfassen.
Ein leerer Eintrag mit Textfeld wird geöffnet. Die Überschrift des Eintrags erhält eine fortlaufende Nummer.
Geben Sie die gewünschte Bemerkung (max. 1096 Zeichen) in das Textfeld ein.
Wiederholen Sie die Schritte ggf. für weitere Bemerkungen.
Bearbeiten einer Bemerkung
Die Bemerkung kann jederzeit bearbeitet werden. Wie bei jeder Bearbeitung einer Verwahrungsmasse ist auch hinsichtlich der Bearbeitung der Bemerkung zu unterscheiden, ob die Verwahrungsmasse bereits in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen ist.
Befindet sich die Verwahrungsmasse noch im Status In Vorbereitung kann ohne dokumentierenden Korrekturvermerk bearbeitet werden. Erfolgt die Bearbeitung einer Bemerkung in einer bereits in das Verwahrungsverzeichnis eingetragenen Verwahrungsmasse, wird diese in einem von der Notarin oder dem Notar zu bestätigenden Korrekturvermerk dokumentiert (§ 30 NotAktVV). Auf den Korrekturvermerk sowie dessen Bestätigung gehen wir in den Kapiteln Verwahrungsmasse bearbeitenund Korrekturvermerk bestätigen ausführlich ein.
Löschen einer Bemerkung
Bemerkungen können jederzeit aus einer Verwahrungsmasse gelöscht werden. Auf die Ausführungen im vorhergehenden Abschnitt wird verwiesen.
Um eine Bemerkung zu löschen, klappen Sie den Eintrag der Bemerkung durch Klick auf den Pfeil in der Überschriftenzeile auf.
Am rechten Rand der Überschriftenzeile erscheint ein Papierkorbsymbol über das Sie die Löschung herbeiführen können.
In einem Dialog fragt die Anwendung vorsorglich noch einmal, ob Sie löschen möchten. Mit Klick auf OK bestätigen Sie die gewünschte Löschung.
Ausgabe der Daten Bemerkungen
- Bemerkung im Gesamtüberblick und Datenblatt einer Verwahrungsmasse
Im Gesamtüberblick sowie in dem als PDF exportierbaren Datenblatt bzw. den Kurzversionen einer Verwahrungsmasse werden im Abschnitt Bemerkungen die von Ihnen erfassten Angaben wiedergegeben.
- Bemerkungen im Jahresexport
Bemerkungen werden im Jahresexport (§ 29 NotAktVV) in den beigefügten Kurzversionen der berichteten Verwahrungsmassen ausgegeben.
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