Übergabe durch die Notarkammern

Diese Übergabeoption steht ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Notarkammern zur Verfügung, um bei Bedarf Verwahrungsmassen an eine andere Verwahrstelle zu übertragen.

Die Übergabe der Verwahrungsmassen erfolgt im Wesentlichen wie die Übergabe der Urkundenverzeichniseinträge. Diese ist in der Onlinehilfe des Urkundenverzeichnisses im Artikel Übergabe durch die Notarkammern beschrieben. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass keine Verbindungen zwischen Urkundenverzeichniseinträgen und Verwahrungsmassen gelöst werden müssen.