Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
-
Unsere Einrichtungen
-
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
- Support
- Technischer Bereich
29.11.2021
Übergabe durch die Notarkammern
Diese Übergabeoption steht ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Notarkammern zur Verfügung, um bei Bedarf Verwahrungsmassen an eine andere Verwahrstelle zu übertragen.
Die Übergabe der Verwahrungsmassen erfolgt im Wesentlichen wie die Übergabe der Urkundenverzeichniseinträge. Diese ist in der Onlinehilfe des Urkundenverzeichnisses im Artikel Übergabe durch die Notarkammern beschrieben. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass keine Verbindungen zwischen Urkundenverzeichniseinträgen und Verwahrungsmassen gelöst werden müssen.