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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Technischer Bereich
Grunddaten
Auf der Karteikarte Grunddaten sind Massenummer, Aktenzeichen und/oder UVZ-Nr., Bezeichnung sowie das Datum der Annahme des Verwahrungsantrags zu erfassen (§ 22 NotAktVV).
Erfassen der Grunddaten
Massenummer
Die Massenummer (§ 22 Nr. 1 NotAktVV) wird mit Eintragung der Verwahrungsmasse fortlaufend für das Kalenderjahr systemseitig vergeben und kann nicht bearbeitet werden. Die Massenummer setzt sich zusammen aus der Jahreszahl des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Verwahrungsmasse in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen wird, und einer für dieses Jahr fortlaufenden Nummer (§ 23 Abs. 1 NotAktVV). Sie lautet z.B. 2021/1.
Aktenzeichen
Im Feld Aktenzeichen können Sie das Aktenzeichen Ihrer Nebenakte erfassen, sofern das Verwahrungsgeschäft nicht im Zusammenhang mit einem im Urkundenverzeichnis eingetragenen Urkundsgeschäft steht (§ 22 Nr. 2 NotAktVV). Es kann Ihnen neben der Massenummer oder der UVZ-Nr. beim Auffinden der Verwahrungsmasse im Verwahrungsverzeichnis behilflich sein. Um eine Verwahrungsmasse in das Verwahrungsverzeichnis eintragen zu können, muss das Aktenzeichen oder die UVZ-Nr. erfasst werden.
Um Doppelvergaben zu vermeiden, prüft die Anwendung beim ersten Speichern oder Eintragen der Verwahrungsmasse, ob das Aktenzeichen bereits zu einer anderen Verwahrungsmasse vergeben wurde. Falls ja, zeigt das Verwahrungsverzeichnis einen Hinweis an. Bestätigen Sie den Hinweis mit OK, wird das Aktenzeichen beibehalten.
UVZ-Nr. (Urkundenverzeichnisnummer)
Steht das Verwahrungsgeschäft im Zusammenhang mit einem im Urkundenverzeichnis eingetragenen Urkundsgeschäft, so ist die UVZ-Nr. zur Verwahrungsmasse zu erfassen (§ 22 Nr. 2 NotAktVV).
Ist das Urkundsgeschäft bereits im Urkundenverzeichnis erfasst, so werden Verwahrungsmasse und Urkundenverzeichniseintrag miteinander verbunden. Die Verbindung wird als Link dargestellt. Über diesen Link können Sie den Gesamtüberblick des UVZ-Eintrags öffnen.
Nach der UVZ-Nr. können Sie suchen, indem Sie in das Feld mindestens drei Zeichen eingeben. In der anschließend angezeigten Ergebnisliste können Sie die gewünschte UVZ-Nr. auswählen.
Über das kleine Kreuz hinter der UVZ-Nr. kann die Verbindung bei Bedarf auch wieder gelöst werden.
Ist das Urkundsgeschäft noch nicht im Urkundenverzeichnis erfasst, können Sie die UVZ-Nr. dennoch eintragen. Verwahrungsmasse und Urkundsgeschäft werden sodann mit späterer Erfassung des UVZ-Eintrags automatisch verbunden. Um eine Verwahrungsmasse in das Verwahrungsverzeichnis eintragen zu können, muss das Aktenzeichen oder die UVZ-Nr. erfasst werden.
Um Doppelvergaben zu vermeiden, prüft die Anwendung beim ersten Speichern oder Eintragen der Verwahrungsmasse, ob die UVZ-Nr. bereits in einer anderen Verwahrungsmasse vergeben wurde. Falls ja, zeigt das Verwahrungsverzeichnis einen Hinweis an. Bestätigen Sie den Hinweis mit OK, wird die UVZ-Nr. beibehalten.
Bezeichnung
Im Feld Bezeichnung ist eine aussagekräftige Bezeichnung des Verwahrungsgeschäfts zu erfassen. Die Angabe der Bezeichnung ist bereits für das bloße Speichern der Verwahrungsmasse zwingend erforderlich.
Annahme des Verwahrungsantrags
Das Datum, an dem die Notarin oder der Notar den Verwahrungsantrag angenommen hat (§ 57 Abs. 2 Nr. 3 BeurkG) ist gemäß § 22 Nr. 4 NotAktVV in das Verwahrungsverzeichnis einzutragen. Für das bloße Speichern ist dieses Datum noch nicht zwingend erforderlich. Für die Eintragung einer Verwahrungsmasse ist sie sodann verpflichtend.
Bearbeiten der Grunddaten
Die Grunddaten der Verwahrungsmasse können mit Ausnahme der Massenummer jederzeit bearbeitet werden. Wie bei jeder Bearbeitung einer Verwahrungsmasse ist auch hinsichtlich der Bearbeitung der Grunddaten zu unterscheiden, ob die Verwahrungsmasse bereits in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen ist.
Befindet sich die Verwahrungsmasse noch im Status In Vorbereitung kann ohne dokumentierenden Korrekturvermerk bearbeitet werden. Erfolgt die Bearbeitung der Grunddaten in einer bereits in das Verwahrungsverzeichnis eingetragenen Verwahrungsmasse, wird diese in einem von der Notarin oder dem Notar zu bestätigenden Korrekturvermerk dokumentiert (§ 30 NotAktVV). Auf den Korrekturvermerk sowie dessen Bestätigung gehen wir in der Kapiteln Verwahrungsmasse bearbeiten und Korrekturvermerk bestätigen ausführlich ein.
Verwendung der Grunddaten
Grunddaten in der Übersicht des Verwahrungsverzeichnisses
Massenummer, Aktenzeichen, UVZ-Nr. und Bezeichnung können als Spalten in der Übersicht Verwahrungsverzeichnis ausgegeben werden. Weiterhin dienen die Grunddaten in der Erweiterten Suche der Suche nach Verwahrungsmassen.
Grunddaten im Gesamtüberblick, Datenblatt und Kurzversion
Im Gesamtüberblick sowie in der als PDF exportierbaren Kurzversion und dem Datenblatt einer Verwahrungsmasse werden im Abschnitt Grunddaten die von Ihnen erfassten Angaben wiedergegeben.
Grunddaten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss
Die Grunddaten Massenummer, UVZ-Nr. und Bezeichnung werden in der Übersicht über die Verwahrungsgeschäfte, die nach Abschluss eines Kalenderjahres an die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts zu übersenden ist, wiedergegeben.
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