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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Support
- Verfügbarkeit
- Technischer Bereich
Vermerke
Änderungen und Zusätze an einer bereits eingetragenen Verwahrungsmasse müssen dauerhaft dokumentiert und von der Notarin oder dem Notar bestätigt werden (§ 30 Abs. 1 NotAktVV). Ist eine Bearbeitung einer bereits in das Verwahrungsverzeichnis eingetragenen Verwahrungsmasse erforderlich, erzeugt die Anwendung einen zu bestätigenden Korrekturvermerk. Auf der Karteikarte Vermerke werden alle vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen und Löschungen in Form von Korrekturvermerken aufgeführt.
Die Dokumentation erfolgt auf der Karteikarte Vermerke und umfasst im Einzelnen:
- Datum der Änderung,
- die ändernde Aktion,
- die Karteikarte, auf der die Änderung vorgenommen wurde,
- das geänderte Datenfeld,
- alter Wert (Eintrag vor der Änderung),
- neuer Wert (Eintrag nach der Änderung),
- Grund der Änderung (erfasst durch den ändernden Nutzer),
- Datum der Bestätigung,
- Bestätigende/r Notarin oder Notar.
Status Bestätigt
Änderungen deren dokumentierender Korrekturvermerk den Status Bestätigt hat, sind rechtsverbindlich in das Urkundenverzeichnis eingetragen. Diese Vermerke zeigen an wann und durch wen sie bestätigt wurden. Sie können nicht mehr bearbeitet, verworfen oder zurückgewiesen werden.
Status Zu Bestätigen
Der Status Zu Bestätigen zeigt an, dass eine Änderung an der eingetragenen Verwahrungsmasse erfolgt ist, die Bestätigung der Änderung jedoch noch aussteht. Die Änderung ist dennoch bereits rechtsverbindlich in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen.
Bestätigung und Zurückweisen eines Korrekturvermerks beschreiben wir ausführlich im Kapitel Korrekturvermerk bestätigen und zurückweisen.
Status Zurückgewiesen
Der Status Zurückgewiesen zeigt an, dass der Vermerk im Rahmen seiner Bestätigung von der Notarin oder dem Notar nicht bestätigt, sondern zurückgewiesen wurde. Die Änderung ist zwar rechtsverbindlich in das Verwahrungsverzeichnis eingetragen, jedoch kann mit Zurückweisen des Korrekturvermerks der Bedarf einer erneuten Änderung kenntlich gemacht werden.
Zurückweisen eines Korrekturvermerks und die Nachbearbeitung der Änderung beschreiben wir ausführlich im Kapitel Korrekturvermerk bestätigen oder zurückweisen.
Verwendung der Vermerke
Vermerke in der Übersicht des Verwahrungsverzeichnisses
Ausstehende Bestätigungen von Korrekturvermerken werden Ihnen in der Übersicht des Verwahrungsverzeichnisses in den Details einer Verwahrungsmasse angezeigt. Dort ist vermerkt, wie viele Bestätigungen für Korrekturvermerke ausstehen und im Fall eines zurückgewiesenen Korrekturvermerks wird der Grund der Zurückweisung wiedergegeben.
Vermerke im Gesamtüberblick und Datenblatt einer Verwahrungsmasse
Im Gesamtüberblick sowie in dem als PDF exportierbarenDatenblatt einer Verwahrungsmasse werden im Abschnitt Korrekturvermerke die von Ihnen erfassten Änderungen, Ergänzungen und Löschungen wiedergegeben.
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